Zuweisung der Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeugelektronik... (416.353.210.6)
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Zuweisung der Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeugelektroniker und -elektronikerinnen an die Gewerbeschule Thun

1 Zuweisung der Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeug- elektroniker und –elektronikerinnen an die Gewerbeschule Thun Vf des Departementes für Bildung und Kultur vom 6. Juni 2002 Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung gestützt auf § 3 bis , § 5 und § 5 bis der Verordnung über Organisation und Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993
1 verfügt:

1. Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 (11. August 2002) werden die

Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeugelektroniker und -elektronikerinnen aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Gewer- beschule Thun zugewiesen.

2. Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeugelektroniker

und -elektronikerinnen, welche die Lehre vor 2002 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule. DEPARTEMENT FÜR BILDUNG UND KULTUR Ruth Gisi Regierungsrätin Publiziert im Amtsblatt vom 14. Juni 2002. ________________
1 BGS 416.353.12.
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