Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer
1 Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer RRB vom 1. März 1960
1. Die Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer ist auf
3 Jahre festzusetzen.
2. ...
1 )
3. Dieser Beschluss tritt am 1. April 1960 in Kraft.
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1 ) Aufgehoben durch den Gebührentarif vom 25. Februar 1976.
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