Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Voll-, Teil- und Nebenämter im Kantonsgericht und im Strafgericht für die Amtsperiode 2019 - 2024
Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Voll, Teil und Neben ä mter im Kantonsgericht und im Strafgericht f ü r die Amtsperiode 2019–2024 Vom 22. Februar 2018 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gest ü tzt auf § 41 Abs. 1 ) und § 14 Abs. 2 und 3 des Gerichtsorganisationsgesetzes 2 ) , beschliesst:
§ 1
1 Das Kantonsgericht setzt sich in der Amtsperiode 2019–2024 aus neun Mitgliedern im Vollamt zusammen.
§ 2
1 Das Strafgericht setzt sich in der Amtsperiode 2019–2024 aus vier Mit gliedern im Vollamt zusammen.
§ 3
1 Die Zahl der Ersatzmitglieder des Kantons und des Strafgerichts wird f ü r die Amtsperiode 2019–2024 auf sechs festgesetzt. 1) BGS 111.1 2) BGS 161.1
Ä nderungstabelle Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Ä nderung GS Fundstelle 22.02.2018 01.01.2019 Erlass Erstfassung GS 2018/010
Ä nderungstabelle Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Ä nderung GS Fundstelle Erlass 22.02.2018 01.01.2019 Erstfassung GS 2018/010
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