Kantonsratsbeschluss betreffend Betriebsbeiträge an die zugerischen Lehrerinnen- und... (415.311)
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Kantonsratsbeschluss betreffend Betriebsbeiträge an die zugerischen Lehrerinnen- und Lehrerseminare

415.311 Kantonsratsbeschluss betreffend Betriebsbeiträge an die zugerischen Lehrerinnen- und Lehrerseminare v om 28. Januar 1993 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung 2) , beschliesst: § 1 1 Der Kanton gewährt den privaten zugerischen Seminaren für die Ausbil- dung von angehenden Lehrpersonen mit ausserkantonalem Wohnsitz einen Standortbeitrag. 2 Dieser beträgt für Ausserkantonale je einen Viertel der Kosten, die der Kanton pro Zugerin und Zuger nach dem Verursacherprinzip bezahlt. 3 Für die Schuljahre 2004/05 und 2005/06 übernimmt der Kanton ein all- fälliges Defizit, das sich wegen der Aufnahme ausserkantonaler Studierender ergibt. 3) § 2 Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung auf Beginn des Schuljahres 1992/93 in Kraft. 1) GS 24, 243 2) BGS 111.1 3) F assung gemäss Änderung vom 27. Sept. 2001 (GS 27, 267); in Kraft am 8. Dez. 2001.
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