Vereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Freiburg und St. Gallen betreffend die Steuerbefreiung für Zuwendungen an Institutionen gemeinnützigen oder wohltätigen Charakters
1 Vereinbarung vom 23. und 27. November 1928 zwischen den Regierungen der Kantone Freiburg und St. Gallen betreffend di e Steuerbefreiung für Zuwendungen an Institutionen gemeinnützigen oder wohltätigen Charakters Die Gegenrechtsvereinbar ungen, die zwischen de m Kanton Freiburg und anderen Kantonen betreffend die Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschlossen wurden, sind nicht in der BDLF ve röffentlicht.
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