Festlegung der Studiengänge an der Technikerschule des Kantons Solothurn (TS-SO)
1 Festlegung der Studiengänge an der Technikerschule des Kantons Solothurn (TS-SO) KRB vom 25. Oktober 1995 Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Berufsbildung und die Erwachsenenbildung vom 1. Dezember 1985
1 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
28. August 1995
beschliesst: I. Der Kantonsratsbeschluss über die Technikerschule des Kantons Solothurn vom 25. Januar 1984
2 ) wird wie folgt geändert: Ziffer 3 lautet neu:
3. Der Regierungsrat legt die Ausbildungsrichtungen und die Dauer der
Ausbildung fest. II. Es wird davon Kenntnis genommen, dass ab April 1996 an der TS-SO die folgenden Fachrichtungen angeboten werden: − Produktionstechnik (bisher) − Allgemeine Informatik (neu) − Elektronik (neu) III.
1. Ziffer I. dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Die Referendumsfrist ist am 8. Februar 1996 unbenutzt abgelaufen Inkrafttreten am 16. April 1996 ________________
1 ) BGS 416.111.
2 ) GS 89, 424 (BGS 416.915).
Feedback