Beschluss über den Vermögensanteil am anrechenbaren Einkommen für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung
VIII D/21/5 Beschluss über den Vermögensanteil am anrechenbaren Einkommen für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung Vom 28. September 2005 (Stand 1. Januar 2006) (Erlassen vom Landrat am 28. September 2005) Ziff. 1
1 Zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens ist das Bruttoeinkom - men um 10 Prozent des steuerbaren Vermögens gemäss den aktuell verfüg - baren kantonalen Steuerdaten zu erhöhen. Ziff. 2
1 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft. SBE IX/5 259 1
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