Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum Konkordat über die Gewährung gege... (III D/2)
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Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche

1. 7. 19 9 3 – 18 III D/2 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche (Erlassen vom Landrat am 25. April 1973) 1. Der Landrat beschliesst den Beitritt des Kantons Glarus zum Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe zur Vollstreckung öffent- lich-rechtlicher Ansprüche. 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt
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