Staatliche Beteiligung am Regionalflugplatz Jura in Grenchen
Staatliche Beteiligung am Regionalflugplatz Jura in Grenchen Vom 2. April 1947 (Stand 2. April 1947) Der Kantonsrat von Solothurn beschliesst:
§ 1
1 Der Staat Solothurn beteiligt sich an der Regionalflugplatz Jura AG
1 ) in Grenchen mit einem Betrag von 100’000 Franken, und zwar a) 25'000 Franken in Form von Aktien, durch den Regierungsrat bereits beschlossen gemäss RRB vom 27. Dezember 1946, zu Lasten der Ver - mögensrechnung 1947, produktive Aktiven, und b) 75'000 Franken à fonds perdu, zu Lasten der Vermögensrechnung
1947, unproduktive Aktiven, pro 1947 vollständig abzuschreiben.
§ 2
1 Der Regionalflugplatz Jura AG in Grenchen wird für die Erwerbung des in Aussicht genommenen Landes, soweit dasselbe freihändig nicht angekauft werden kann, das Expropriationsrecht bewilligt.
1) Nach Art. 15 der Statuten vom 6. Juli 1970 werden zwei Mitglieder des VR vom RR gewählt. GS 77, 178
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