Beschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim)
VIII A/23/3 Beschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) Vom 10. Februar 1982 (Stand 10. Februar 1982) (Erlassen vom Landrat am 10. Februar 1982)
Art. 1
1 Der Kanton Glarus tritt der Vereinbarung vom 21. August 1981 über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) bei.
Art. 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Namen des Kantons den Beitritt zur Vereinbarung zu erklären.
Art. 3
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung, soweit diese Vollzugsmassnahmen betreffen, zu genehmigen.
Art. 4
1 Für den Erwerb des Lärchenheims Lutzenberg wird als Kostenanteil des Kantons Glarus ein Kredit von 132 600 Franken gewährt.
Art. 5
1 Für den Anteil des Kantons Glarus an den Betriebskosten pro 1982 wird ein Kredit von 18 200 Franken bewilligt. Die weiteren Jahrestreffnisse werden je - weils über den Budgetweg bereitgestellt. SBE II/3 128 1
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