Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag an die Wasserwerke Zug AG für den Bau einer Er... (742.1)
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Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag an die Wasserwerke Zug AG für den Bau einer Erdgasleitung

742.1 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag an die Wasserwerke Zug AG für den Bau einer Erdgasleitung vom 28. April 1988 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung 2) , beschliesst: § 1 1 Der Wasserwerke Zug AG, Zug, wird ein à-fonds-perdu-Beitrag von 4 Mio. Franken für die Erstellung einer Erdgasleitung von Malters/LU nach Hünenberg ausgerichtet. 2 Der Beitrag setzt voraus, dass die Wasserwerke Zug AG während drei Jahren nach Beginn der Einzelversorgung mit Erdgas von den Bezügern keine Anschlussgebühren verlangt. 3 Die Beitragszahlung wird fällig, sobald die Generalversammlung der Aktionäre der Wasserwerke Zug AG die Beteiligung ihrer Gesellschaft am Bau der Erdgasleitung beschlossen hat und die Bauarbeiten begonnen haben. § 2 Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums nach § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft. 1) GS 23, 141 2) BGS 111.1
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