Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse
II G/1/3 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse Vom 7. Mai 2000 (Stand 7. Mai 2000) (Erlassen von der Landsgemeinde am 7. Mai 2000)
Art. 1
1 Der Kantons Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 23. Oktober 1998 zum Abbau technischer Handelshemmnisse bei.
Art. 2
1 Dem Landrat wird die Kompetenz für künftige Beschlüsse über die Inter - kantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse über - tragen.
Art. 3
1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. SBE VII/5 182 1
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