Uebertragung der Konzession vom 7. März 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft ... (VII B/532/3)
CH - GL

Uebertragung der Konzession vom 7. März 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Niederenbaches oberhalb des Alpstegstafels bei Schwanden und der Konzession vom 10. Oktober 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Sernf von Engi bis Schwanden

1. 7.1994 –19 VII B/532/3 Übertragung der Konzession vom 7. März 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Niederen- baches oberhalb des Alpstegstafels bei Schwanden und der Konzession vom 10. Oktober 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Sernf von Engi bis Schwanden (Beschluss des Landrates am 13. März 1929) 1. Das Gesuch der Gemeinde Schwanden, es sei die Übertragung der vom Landrat unterm 7. März und 10. Oktober 1928 erteilten beiden Konzessio- nen für den Ausbau der Wasserkräfte des Sernf und des Niederenbaches an die Kraftwerke Sernf-Niederenbach AG gutzuheissen, wird genehmigt. 2. Der neue Konzessionär, die Kraftwerke Sernf-Niederenbach AG, ist ver- pflichtet, alle Vorschriften der beiden Konzessionen und die einschlägi- gen Gesetzesbestimmungen innezuhalten. Kanton Glarus
1995
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