Beschluss betreffend die Alpenpässe
1. 7. 19 9 5 – 2 0 VII C/13/1 Beschluss betreffend die Alpenpässe (Erlassen von der Landsgemeinde am 5. Mai 1872)
1 Die Landsgemeinde erklärt sich bereit, zu der Herstellung fahrbarer Stras- sen über den Klausen, den Pragel und den Panixerpass Hand zu bieten, so- fern die betreffenden Nachbarkantone diese Strassen auf ihrem Gebiete fortsetzen und seitens der Eidgenossenschaft ein entsprechender Beitrag an die Baukosten geleistet wird.
2 Sobald nach diesen beiden Richtungen die erforderlichen Verhandlungen durchgeführt und ein bestimmtes Ergebnis erzielt sein wird, wird der Land- rat der Landsgemeinde Bericht erstatten und bestimmte Anträge über die Ausführung der verschiedenen Strassenprojekte vorlegen. Kanton Glarus
1995
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