Zuweisung der Bahnbetriebsdisponent- Lehrlinge an die Kaufmännische Berufsschule Olten
1 Zuweisung der Bahnbetriebsdisponent- Lehrlinge an die Kaufmännische Berufsschule Olten Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987 Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absätze 2 und 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
1 ) verfügt: Mit Beginn des Schuljahres 1987/88 werden die Bahnbetriebsdisponenten für den beruflichen Unterricht der Kaufmännischen Berufsschule Olten zugewiesen. ________________
1 ) BGS 416.112.
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