Gesamtkonzept für den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Olten; Bewilligung eines Rahmenkredites
1 Gesamtkonzept für den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Olten; Bewilligung eines Rahmenkredites KRB vom 13. Mai 1992 Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 37 Absatz 1 litera c) in Verbindung mit Artikel 74 litera b) der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986 gestützt auf Abschnitt A, Ziffern 1 und 6 und Abschnitt B, Ziffer 2 der Spitalvorlage VI vom 23. Juni 1974
1 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
2. Juli 1991
beschliesst:
1. Das Gesamtkonzept für den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Olten
wird genehmigt. Zusätzlich werden folgende Optionen bewilligt: Der Anbau Mehrzweckraum im Betrag von 1 Million Franken sowie der Einbau von je einer Wohnküche in den Stockwerken des Personalhau- ses im Betrag von total 800'000 Franken.
2. Zur Deckung der Aufwendungen der Projektierung und Realisierung
des Um- und Ausbaus des Akutbereichs wird ein Rahmenkredit von
254'623'000 Franken bewilligt (Stand Zürcher Baukostenindex vom
1. April 1991 = 911,2 Punkte).
3. Der Objektkredit verändert sich um die teuerungsbedingten Mehr-
oder Minderkosten, um allfällige Kostenänderungen bei der geschütz- ten Operationsstelle aufgrund des neuen Zivilschutz-Leitbildes 1995 sowie um allfällige Beiträge Dritter für den Mehrzweckraum.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.
5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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1 ) BGS 817.11.
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