Schulgeld für Absolventen des Lehramtskurses für Sekundar- und Oberschullehrer mi... (414.151.77)
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Schulgeld für Absolventen des Lehramtskurses für Sekundar- und Oberschullehrer mit ausserkantonalem Wohnsitz

Schulgeld für Absolventen des Lehramtskurses für Sekundar- und Oberschullehrer mit ausserkantonalem Wohnsitz Vom 23. Januar 1976 (Stand 16. April 1976) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn beschliesst:

§ 1

1 Absolventen mit ausserkantonalem Wohnsitz haben für den Besuch des Lehramtskurses für Sekundar- und Oberschullehrer ein Schulgeld zu bezah - len.

§ 2

1 Das Schulgeld wird gleich angesetzt wie für den Besuch ausserkantonaler Seminarien, die an die Oberstufe der Mittelschule anschliessen, nach dem Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Schü - lern und Lehrlingen aus den Partnerkantonen vom 29. Mai 1974
1 )
.

§ 3

1 Dieser Beschluss tritt am 16. April 1976 in Kraft.
1) GS 86, 533. GS 87, 30
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