Schulgeld für Absolventen des Lehramtskurses für Sekundar- und Oberschullehrer mit ausserkantonalem Wohnsitz
Schulgeld für Absolventen des Lehramtskurses für Sekundar- und Oberschullehrer mit ausserkantonalem Wohnsitz Vom 23. Januar 1976 (Stand 16. April 1976) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn beschliesst:
§ 1
1 Absolventen mit ausserkantonalem Wohnsitz haben für den Besuch des Lehramtskurses für Sekundar- und Oberschullehrer ein Schulgeld zu bezah - len.
§ 2
1 Das Schulgeld wird gleich angesetzt wie für den Besuch ausserkantonaler Seminarien, die an die Oberstufe der Mittelschule anschliessen, nach dem Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Schü - lern und Lehrlingen aus den Partnerkantonen vom 29. Mai 1974
1 )
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§ 3
1 Dieser Beschluss tritt am 16. April 1976 in Kraft.
1) GS 86, 533. GS 87, 30
1
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