Verordnung des UVEK über Radio und Fernsehen
1. Kapitel: Änderung meldepflichtiger Sachverhalte
Art. 1
1 a . Kapitel: ⁴ Verbreitungspflichten
Art. 1 a Gegenstand
Art. 1 b Begriffe
Art. 1 c Bereitschaft
Art. 1 d Entgegennahme des Verbreitungsauftrags
Art. 1 e Verbreitungszeitpunkt
Art. 1 f Verbreitungsart
Art. 1 g Sprache
Art. 1 h Trennung vom redaktionellen Teil des Programms
Art. 1 i Verbreitungsregionen
Art. 1 j Vermittlung
2. Kapitel: Rechnungslegung und Buchführung von konzessionierten Veranstaltern mit Ausnahme der SRG
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Art. 2 Anforderungen an die Jahresrechnung
Art. 3 Anforderungen an die Verbuchung von Leistungen
Art. 4 Bericht der Revisionsstelle
2. Abschnitt: Zusätzliche Vorschriften für Veranstalter mit Abgabenanteil ¹²
Art. 5 Betriebskosten
Art. 6 ¹³ Buchführung
3. Kapitel: Verbreitung von zugangsberechtigten Programmen und gekoppelten Diensten
1. Abschnitt: Verbreitungsbedingungen
Art. 7 Ausreichende Qualität
Art. 8 Gekoppelte Dienste
Art. 8 a ¹⁷ Verbreitungspflicht
Art. 9 ¹⁸
2. Abschnitt: Unterstützung der Verbreitung von Radioprogrammen
Art. 10
3. Abschnitt: ²⁰ Förderung neuer Verbreitungstechnologien und digitaler Fernsehproduktionsverfahren
Art. 11 Zeitraum der Förderung neuer Verbreitungstechnologien
Art. 12 Anrechenbare Aufwendungen für den Aufbau neuer Verbreitungstechnologien
Art. 12 a und 12 b
Art. 13 Förderungswürdige Fernsehproduktionsverfahren
Art. 14
4. Kapitel: Veröffentlichung von Ergebnissen der Nutzungsforschung
Art. 15 Daten zur Empfangssituation
Art. 16 Daten zur Nutzung von Programmen
5. Kapitel: Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung
Art. 17
6. Kapitel: Inkrafttreten
Art. 18
Übergangsbestimmung der Änderung vom 16. September 2009 ²¹
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 7. November 2012 ²²
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 13. Mai 2013 ²³
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 10. Juni 2016 ²⁴
Anhang 1
Zu veröffentlichende Daten zur Programmnutzung
1. Tagesablauf (Befragung)
Masseinheit | Merkmal 1 | Merkmal 2 |
Reichweite in % | Tagesabschnitte in Viertelstunden | Tätigkeiten zuhause (einzeln und total) / Tätigkeiten ausser Haus (einzeln und total) / TV total / Radio total / Lesen total |
2. Fernsehen (Messung)
Masseinheit | Merkmal 1 | Merkmal 2 |
Tagesreichweite in Tausend Tagesreichweite in % Nutzung in Minuten Marktanteile in % | Kalenderjahr (ab 1985) | TV Total/SRG-Programme (einzeln und total) / Schweiz Private (einzeln und total) / Ausland (stärkere einzeln, gruppiert nach öffentlich-rechtlich und privat, total) / Schweiz Private mit Konzession (einzeln nach Versorgungsgebiet) |
Rating in Tausend Rating in % Nutzung in Minuten Marktanteile in % | Tagesabschnitte in Viertelstunden | TV Total/SRG-Programme (einzeln und total) / Schweiz Private (total) / Ausland (stärkere einzeln, gruppiert nach öffentlich‑rechtlich und privat, total) |
Tagesreichweite in % Nutzung in Minuten | Wochentage einzeln / Mo–Fr / Sa–So / Mo–So | Total Personen / Geschlecht / Alter (5 Gruppen) / abgeschlossene Ausbildung (4 Gruppen) / Total Haushalte |
3. Radio (Messung)
Masseinheit | Merkmal 1 | Merkmal 2 |
Tagesreichweite in Tausend Tagesreichweite in % Nutzung in Minuten Marktanteile in % | Kalenderjahr (ab 2001) | Radio Total/SRG-Programme (einzeln und total) / Schweiz Private (kommerzielle einzeln, total) / Ausland (stärkere einzeln, gruppiert nach öffentlich-rechtlich und privat, total) / Schweiz Private mit Konzession (einzeln nach Versorgungsgebiet) |
Reichweite in Tausend Reichweite in % Nutzung in Minuten Marktanteile in % | Tagesabschnitte in Viertelstunden | Radio Total / SRG-Programme (einzeln und total) / Schweiz Private (kommerzielle einzeln, total) / Ausland (stärkere einzeln, gruppiert nach öffentlich-rechtlich und privat, total) |
Tagesreichweite in % Nutzung in Minuten | Wochentage einzeln / Mo–Fr / Sa–So / Mo–So | Total Personen / Geschlecht / Alter (5 Gruppen) / abgeschlossene Ausbildung (4 Gruppen) / Total Haushalte |