Beschluss des Regierungsrates über die Rekurserledigung im Fachhochschulbereich (414.114)
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Beschluss des Regierungsrates über die Rekurserledigung im Fachhochschulbereich

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414.114
1. 1. 04 - 43 Beschluss des Regierungsrates über die Rekurserledigung im Fachhochschulbereich (vom 3. Dezember 2003)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Rekurskommission gemäss §
46 Abs. 2 des Universitäts gesetzes
3 bildet ab 1. Januar 2004 zu gleich die Rekur skommission für den Fachhochschulbereich gemäss §
49 des Fachhochschulgesetzes
2 . II. Letztinstanzliche Entschei de über Diplomprüfungen nicht staatlicher Schulen aus dem Fachho chschulbereich und letztinstanz liche Entscheide über Prüfungen am Institut Unterstrass an der Pädagogischen Hochschule Zürich unterliegen dem Rekurs an die Rekurskommission gemäss §
46 Abs. 2 des Universitätsgesetzes
3 . III. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. IV. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
1 OS 58, 275 .
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415.11 .
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