Beschluss des Regierungsrates über die Rekurserledigung im Fachhochschulbereich
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                            414.114
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. 1. 04 - 43 Beschluss des Regierungsrates über die Rekurserledigung im Fachhochschulbereich (vom 3. Dezember 2003)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Regierungsrat beschliesst: I.   Die  Rekurskommission  gemäss  §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            46  Abs.  2  des  Universitäts gesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 bildet ab 1. Januar 2004 zu gleich die Rekur skommission für den Fachhochschulbereich gemäss §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            49 des Fachhochschulgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 . II.  Letztinstanzliche  Entschei de  über  Diplomprüfungen  nicht staatlicher  Schulen  aus  dem  Fachho chschulbereich  und  letztinstanz liche  Entscheide  über  Prüfungen  am Institut  Unterstrass  an  der Pädagogischen  Hochschule  Zürich unterliegen  dem  Rekurs  an  die Rekurskommission gemäss §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            46 Abs. 2 des Universitätsgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 . III.  Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. IV.  Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 58, 275 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            414.11 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
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