Änderung der versicherten Besoldung in der Alters, und Invalidenversicherung der r... (423.582.1)
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Änderung der versicherten Besoldung in der Alters, und Invalidenversicherung der römisch, katholischen Weltgeistlichen

Änderung der versicherten Besoldung in der Alters, und Invalidenversicherung der römisch, katholischen Weltgeistlichen Vom 12. März 1991 (Stand 1. Januar 1991) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn auf Antrag des Kultus-Departementes beschliesst:

§ 1

1 Staatsbeiträge an die St. Ursen-Stiftung (Alters- und Invalidenversiche - rung der römisch-katholischen Weltgeistlichen) im Sinne des Gesetzes vom

31. März 1946

1 ) werden auch für Laientheologen und Pastoralassistenten, welche vom Diözesanbischof in den Dienst der Gemeinden berufen wor - den sind, ausgerichtet.

§ 2

1 Voraussetzung ist der Abschluss eines theologischen Studiums und die In - stitutio und Missio canonica seitens des Bischofs.

§ 3

1 Zur versicherten Besoldung wird ein Naturallohn in Höhe von 6700 Fran - ken dazu gerechnet, falls eine Dienstwohnung unentgeltlich zur Verfü - gung gestellt wird.

§ 4

1 Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1991 in Kraft.

§ 5

1 Der Regierungsratsbeschluss vom 16. September 1977
2 ) wird aufgehoben.
1) BGS 423.581.2 .
2) GS 87, 337. GS 92, 72
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