A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Übereinkommens zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches, Gemeinde Risch
                            933.15  -A1  Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung  des Übereinkommens zwischen den Kantonen Luzern  und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen  Grenzabschnitt des Aabaches, Gemeinde Risch  vom 27. Dezember 1958  1)  Der Kantonsrat des Kantons Zug,  gestützt auf § 41 lit. i der Kantonsverfassung  2)  ,  beschliesst:  I.  Dem beiliegenden Übereinkommen zwischen den Kantonen Luzern und  Zug   über   die   Fischerei   im   luzernisch-zugerischen   Grenzabschnitt   des  Aabaches in Oberrisch wird die Genehmigung erteilt.  II.  Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Der Regie-  rungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.  GS 17, 509  2)  BGS 111.1