Ausbau der solothurnischen Mittelschulen (414.116.1)
    CH - SO

    Ausbau der solothurnischen Mittelschulen

    1 Ausbau der solothurnischen Mittelschulen VB vom 2. Juli 1967 I. ...
    1 ) II. 1. Am Bau des regionalen Progymnasiums in Laufen beteiligt sich der Kanton mit der Hälfte der Baukosten, höchstens aber mit einer Million Franken. Er leistet zudem einen nach der Zahl der Schüler aus dem Kanton Solothurn bemessenen Beitrag an die Betriebskosten.

    2. Der Beitrag an den Bau und den Betrieb des Progymnasiums in Laufen

    wird unter der Bedingung gewährt, dass dem Kanton Solothurn bei der Projektierung und der Ausführung des Schulgebäudes vertraglich ein Mitwirkungsrecht eingeräumt und auch der Besuch der Schule durch Schüler aus dem Kanton Solothurn vertraglich gewährleistet wird.

    3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die vertragliche Regelung mit dem

    Kanton Bern zu treffen. III. und IV. ...
    2 ) ________________
    1 ) Ziff. I., III. und IV. sind reine Kreditbeschlüsse und werden nicht abgedruckt.
    2 ) Ziff. I., III. und IV. sind reine Kreditbeschlüsse und werden nicht abgedruckt.
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