Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversi... (618.112.1)
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Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe

1 Anhang zur Vollzugsverordnung vom

13. Januar 1987 zum Gesetz über die

Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe RRB vom 7. Juli 1987 (Stand 1. Februar 2011) Abgrenzung Gebäude/Mobiliar Beispiele gemäss § 13 der Vollzugsverordnung G = Gebäudeversicherung M = Mobiliarversicherung GM = Gebäude, wenn fest verbunden Mobiliar, wenn nicht fest verbunden I. Allgemeine Beispiele

1. Behälter aller Art, wie Bottiche, Tanks, Fässer, Wannen,

Gefässe, Silos, Tröge GM Schwimmbassins im Freien und Bassinabdeckungen und -überdeckungen
1 )M Behälter, die betriebsbedingte Teile einer Maschine bil- den, wie zu Rührwerken, Holländern, Färberei- und Ap- preturmaschinen und andere mehr M

2.1. Elektrische Leitungen von der Hauseinführung bis zum

Verbraucher , soweit sie unter oder auf Putz, in oder unter dem Gebäude oder in mitversicherten Kanälen liegen, inbegriffen die Befestigungsmittel, Isolatoren, Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen und Schutzrohre G Sicherungsschmelzeinsätze und anderes Verbrauchsma- terial M

2.2. Transformatoren, Tafeln und Pulte:

- dem Gebäude dienend G - dem Betriebe dienend M

2.3. Gemeinsame Tafeln und Kasten:

- wenn der Gebäudeversicherungsteil überwiegt G - wenn der Mobiliarversicherungsteil überwiegt M

3. Elektrische Maschinen, Motoren, Apparate und Instru-

mente sowie Schalt- und Notstromversorgungsanlagen, Steuerungen und Steuerleitungen usw.: - zu baulichen Einrichtungen wie zu Heizungsanlagen, Aufzügen, Apparate zu Sonnerie- und eingebauten Gegensprechanlagen, elektrische Türöffner G ________________
1 ) Fassung vom 25. September 2007.
2 - zu betrieblichen Einrichtungen M Für Schwachstromanlagen gelten Ziffer 2 und 3 sinn- gemäss Gebäudeleitsysteme - dem Gebäude dienend - dem Betrieb dienend Telefonzentralen und -apparate (exkl. Leitungen) EDV- und Telefoneinrichtungen Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsgeräte G M M M M Für Schwachstromanlagen gelten Ziffer 2 und 3 sinn- gemäss Telefonzentralen und -apparate (exkl. Leitungen) M Alarm- und Überwachungsanlagen (inkl. Leitungen) M (vgl. aber Ziffer 4)

4. Brand- und Gasmeldeanlagen, Sprinkler- und Gaslösch-

anlagen, Wasserleitungen, Löschposten, Blitzschutzan- lagen G Feuerlöscher M

5. Heiz-, Klima-, Ventilations- und Wärmerückgewin-

nungsanlagen und Einrichtungen, die der Raumheizung oder -belüftung dienen G Betriebsbedingte Klima- und Lüftungsanlagen M Cheminées und Cheminéeöfen G Heizstrahler
1 )G Transportable Öfen und Lufterhitzer M

6. Sanitäre Installationen:

6.1. Sämtliche sanitären Apparate und Armaturen inkl. Zu-

und Ableitungen G Sanitäre Einrichtungen in Gewerbe- und Industriebe- trieben: - hygienischen Zwecken dienend G - ausschliesslich andern Zwecken dienend M

6.2. Pumpen und Motoren zu Hauswasserversorgungen und

Abwasseranlagen G

6.3. Wasserenthärtungsanlagen dem Gebäude dienend

2 )G

7. Transportanlagen:

Aufzugsanlagen inkl. deren Einrichtungen, Anpassram- pen, Rolltreppen und -teppiche G Transportanlagen wie Krane, Hängebahnen, pneumati- sche Förderanlagen, Rohrpostanlagen und dgl. inkl. de- ren Einrichtungen M

8. Zivilschutzanlagen:

Lüftungs- und Notstromanlagen G sonstige Einrichtungen M ________________
1 ) ’Heizstrahler’ Fass ung vom 25. September 2007.
2 ) Ziffer 6.3. eingefügt am 25. September 2007.
3

9. Solarenergieanlagen

1 )

9.1. Fotovoltaische Elemente

- bei genügender Befestigung/Verankerung - Gebäudezweck ist reine kommerzielle Energieerzeu- gung G M

9.2. Sonnenkollektoren

- bei genügender Befestigung/Verankerung G - Gebäudezweck ist reine kommerzielle Energieerzeu- gung M II. Gebäudetypen

1. Wohnhaus

Im Wohnhaus, das der Eigentümer selbst benützt oder dem Mieter oder Pächter zur Verfügung stellt, sind alle Einrichtun- gen mit dem Gebäude versichert wie - Küchenkombinationen, alle eingebauten und nicht einge- bauten Kochherde (exkl. Tischherde und Wärmeplatten), Kühlschränke, Tiefkühlschränke und -truhen, Geschirr- waschmaschinen, Boiler, eingebaute Backöfen, Mikrowellen- herde, Kaffeemaschinen und Eisautomaten
2 )G - Waschmaschinen, Tumbler und andere Wäschetrockner
3 )G - selbständige gebäudeähnliche Erzeugnisse der Bautätigkeit (Silos, Behälter, Reservoirs, Tanks für Heizungen usw.) G - Antennen und Kabelanlagen für Radio- und Fernsehempfang (exkl. Radio- und Fernsehapparate) G - Beleuchtungskörper, die üblicherweise bei Erstellen des Baues installiert werden, wie Keller- Treppenhaus-, Küchen-, Badezimmer- und Garagenbeleuchtung und dergleichen (ohne Leuchtmittel)
4 )G - eingebaute Schränke und Bänke G - Sauna privat G - Bassinfilter- und -pumpenanlagen im Gebäude G - Schutzraum-Liegestellen
5 )G - ...
6 ) - ...
7 ) - Zentrale Staubsaugeranlagen
8 )G ________________
1 ) Ziffer 9 angefügt am 25. Oktober 2010.
2 ) Ziffer 1 Lemma 1 Fass ung vom 25. September 2007.
3 ) Ziffer 1 Lemma 2 Fass ung vom 25. September 2007.
4 ) Ziffer 1 Lemma 5 Fass ung vom 25. September 2007.
5 ) Ziffer 1 Lemma 9 eingefügt am 25. Januar 1999.
6 ) Ziffer 1 Lemma 10 aufge hoben am 25. Oktober 2010.
7 ) Ziffer 1 Lemma 11 aufge hoben am 25. Oktober 2010.
8 ) Ziffer 1 Lemma 12 eingefügt am 25. September 2007.
4 Nicht mit dem Gebäude versichert sind: - die eigentliche Möblierung M - andere Haushaltapparate und -maschinen M - Funkantennenanlage M - Beleuchtungskörper, die bei Erstellen des Baues üblicherwei- se nicht installiert werden M - Innenbeschattung
1 )M - Mietereinbauten
2 )M - Mobile Sauna, Wärmekabinen
3 )M

2. Gewerbe und Industrie, einschliesslich kollektive

Haushal tungen wie Hotels, Kantinen, Spitäler usw.: Antennen und Kabelanlagen für Radio- und Fernsehempfang (exkl. Radio- und Fernsehapparate) G Apparate aller Art M Archivierungsanlage
4 )M Aufzüge vergleiche Transportanlagen (I/7) Ausstellungskasten GM Autoabgas-Beseitigungsanlagen
5 )M Autoheber - baulicher Teil (Grube) G - maschineller Teil M Backöfen M Behälter vergleiche allgemeine Beispiele (I/1) Boiler und Durchlauferhitzer für Fabrikationszwecke M Bodenbeläge in Kegelbahnen, Tennishallen, Turnhallen G Brennräume - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Brennöfen M Brückenwaagen im Gebäude oder mit dem Gebäude verbunden: - baulicher Teil (Grube) G - mechanischer Teil M Buffet und Möblierung in Restaurants usw. M Dampfkessel: nur für Fabrikationszwecke M Dampfmaschinen und -turbinen M Drehöfen in Zementfabriken M Einbruch-Sicherungsanlagen M Elektrische Apparate, Installationen, Leitungen und Maschinen ________________
1 ) Ziffer 1 Lemma 17 angefügt am 25. September 2007.
2 ) Ziffer 1 Lemma 18 angefügt am 25. September 2007.
3 ) Ziffer 1 Lemma 19 angefügt am 25. September 2007.
4 ) 'Archivier ungsanlage' Fassung vom 25. September 2007.
5 ) 'Autoabgas-Beseitigungsanlagen' Fassung vom 25. September 2007.
5 vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3) Entstaubungs-Anlagen nur für Fabrikationszwecke M Etablis M Feuerlöscher M Feuerungsanlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/ 5) Garderobe-Einrichtungen M Gegensprech-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3) Geldschränke GM Gestelle M Glühöfen M Härteöfen M Hebebühnen nur baulicher Teil G Kassenschränke (vergleiche Tresor) Kegelbahnen : - baulicher Teil (inkl. Bodenbelag) G - mechanischer Teil und Automatik M Kino- und Saalbestuhlung
1 )M Klima-Anlagen betriebsbedingt, geschlossene Systeme M Kompressoren samt Druckleitungen: nur für Fabrikationszwecke
2 )M Krane und Kranbahngeleise vergleiche Transportanlagen (I/7) Küchen-Einrichtungen wie Kochherde, stationäre Kippkessel und Bratpfannen, Back- und Tröckneöfen, Geschirrspülautoma- ten, Friteusen, Kaffeemaschinen usw. M Kühlräume : - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Kühlschränke einschliesslich Tiefkühlschränke und -truhen: nur für Fabrikationszwecke M Labortische M Ladeneinrichtungen M Lagergestelle M Lautsprecheranlagen inkl. deren Leitungen M Maschinen vergleiche allgemeine Beispiele (I/3) Motoren vergleiche allgemeine Beispiele (I/3) Notstromanlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/3) Praxiseinrichtungen
3 ) Pulte in Schützenhäuser (fest montiert) M G Pumpen vergleiche Sanitäre Installationen (I/6.2) Rampen G Rauchkammern GM Reklamen - eingehauen, eingemauert oder aufgemalt G ________________
1 ) ’Kino- und Saalbestuhlung’ Fassung vom 25. September 2007.
2 ) 'Nur für Fabrikationszwecke' Fassung vom 25. September 2007.
3 ) 'Praxiseinricht ungen' Fassung vom 25. September 2007.
6 - mit Leuchtröhren und elektrischen Teilen M - alle übrigen Reklamen M Sanitäre Installationen vergleiche allgemeine Beispiele (I/6) Sauna gewerblich M Schalteranlagen M Sirenen M Signalanlagen in Schützenhäuser M Schmelzöfen M
...
1 )
...
2 ) Sonnenstoren, gewerblich genutzt
3 )M Späne-Transportanlagen M Spritzräume: - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Spritzkabinen M Tankstellen-Überdachung G Telefon-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3) Telefon-Kabinen GM Transport-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/7) Trefferanzeige
4 ) Treibhäuser M G Tresor M Tresoranlagen: - baulicher Teil G - betrieblicher Teil M Trockenräume : - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Trockenöfen M Uhren-Anlagen inkl. deren Leitungen M Ventilations-Anlagen nur für Fabrikationszwecke M Wärmekraft-Koppelungsanlagen
5 ) - dem Gebäude dienend G - betrieblichen oder kommerziellen Zwecken dienend M Wascheinrichtungen wie Waschkessel und -maschinen, Wä- schetrockner, Ausschwing- und Glättemaschinen
6 )M Werkbänke M G ________________
1 ) ’Solarzellanlagen (Fotovoltaik)’ aufgehoben am 25. Oktober 2010.
2 ) ’Sonnenkollektoren’ aufgehoben am 25. Oktober 2010.
3 )’ Sonnenstoren, gewerblich genu tzt' eingefügt am 25. Januar 1999.
4 ) 'Trefferanzeige' Fassung vom 25. September 2007.
5 ) 'Wärmekraft-Koppelungsanlagen' eingefügt am 25. Januar 1999.
6 ) 'Wascheinrichtungen wie Waschkessel und -maschinen, Wäschetrockner, Aus- schwing- und Glättemaschinen' Fassung vom 25. September 2007.
7

3. Landwirtschaftliche Gebäude

Grundsatz: In landwirtschaftlichen Gebäuden gilt für den Wohnteil Ziffer II/l (Wohnhaus), für den Landwirtschaftsteil Ziffer II/2 (Gewerbe und Industrie) sinngemäss Apparate aller Art M Boiler und Durchlauferhitzer G Dämpfer M Dörranlagen M Entmistungs-Anlagen M Fütterungsanlagen
1 )M Futter-Aufzüge und -Förderanlagen, inbegriffen stationäre Antriebsmotoren M Futterkocher in Käsereien und Landwirtschaft M Heu-Gebläse und -Verteilung M Heu-Belüftung : - baulicher Teil G - maschineller Teil M Jauche-Grube geschlossen G Jauche-Grube offen, auch baulicher Teil M Jauche-Rührwerk M Käsekessi samt zugehörigen Rührwerken M Melkanlagen samt zugehörigen Leitungen M Milchkühlanlagen M Milchzentrifugen M Silos: - Getreidesilo M - Grünfuttersilo G Stall-Belüftung G Vieh-Anbindevorrichtungen, permanente G Vieh-Tränkeanlagen samt Wasserleitungen G

4. Öffentliche Gebäude

Grundsatz: In öffentlichen Gebäuden, die nicht unter II/2 (Ge- werbe und Industrie) fallen, gilt II/l (Wohnhaus) sinngemäss

4.1. Bahn-Anlagen

Allgemein: Fahrleitungen samt Trägern auch im Gebäudeinnern
2 )M Geleise samt Weichen im Gebäudeinnern M Stellwerk-Einrichtungen M Laderampen G ________________
1 ) 'Fütterungsanlagen' Fassung vom 25. September 2007.
2 ) 'Fahrleitungen samt Trägern auch im Gebäudeinnern' Fassung vom 25. Septem- ber 2007.
8 Perron-Vordächer G Putzgruben G Telefon-Kabinen GM Bei Stand- und Luftseilbahnen, Sessel- und Skiliften: - bahnbetriebliche Anlagen M

4.2. Kirchen:

Altäre GM Beichtstühle G Bestuhlungen GM Glocken mit oder ohne Läutwerk G Kanzeln GM Orgeln GM Turmuhren G

4.3. Kraftwerke (Ausnahmen zu II/2, Gewerbe und Industrie)

elektrische Zentralen, Unterwerke, Transformatorensta- tionen: - baulicher Teil, wie Kanäle, Gruben, Schächte ( exkl. nicht gemauerte Druckleitungen), gemauerte Zellen, Schützen, Rechen (exkl. Reinigungsmaschinen) G - maschinelle Anlagen für die Stromerzeugung, -umfor- mung und -abgabe mit allen mechanischen und elek- trischen Apparaten, Instrumenten usw., inbegriffen alle elektrischen Leitungen in, am und unter dem Ge- bäude, elektrische Sonnerie- und Telefonleitungen M Raumheizung, -belüftung und -klimatisierung exkl. elektrische Leitungen G

4.4. Wasserversorgungen und Abwasseranlagen:

- baulicher Teil einschliesslich Leitungen, Schieber, Pumpen und deren Steuerungen sowie Filter, Faul- turm usw. G - alle anderen mechanischen und maschinellen Einrich- tungen M

4.5. Schulhäuser und Turnhallen:

- alle Einrichtungen wie Wandtafeln, Pulte, Turngerä- teund Schulkücheneinrichtungen usw. M

4.6. Spitäler vergleiche II/2 (Gewerbe und Industrie)

4.7. Kultur- und Sportbauten:

betriebliche Einrichtungen wie Pumpen, Schwimmbad- Wasseraufbereitungsanlagen, Kälteanlagen, Bühnen- einrichtungen usw.
1 )M Schützenhaus-Scheibenstandeinrichtungen (exkl. Pulte) M ________________
1 ) Ziffer 4.7. Fass ung vom 25. September 2007.
9 II. Diese Änderungen treten mit der Publikation der Änderung der Verord- nung zum Gebäudeversicherungsgesetz im Amtsblatt in Kraft. Inkrafttreten am 16. Juli 1987.
1 ) ________________
1 ) Inkrafttreten der Änderungen vom: - 25. Januar 1999 am 1. März 1999; - 25. September 2007 am 1. Januar 2008; - 25. Oktober 2010 am 1. Februar 2011.
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