Ausbau des Autokurses Solothurn-Wasseramt (ASW) mit neuer staatlicher Kapitalbeteili... (734.411)
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Ausbau des Autokurses Solothurn-Wasseramt (ASW) mit neuer staatlicher Kapitalbeteiligung

Ausbau des Autokurses Solothurn- Wasseramt (ASW) mit neuer staatlicher Kapitalbeteiligung Vom 8. Dezember 1963 (Stand 13. Dezember 1963) Der Kantonsrat von Solothurn beschliesst:

§ 1

1 Für die Beteiligung des Staates am Autokurs Solothurn-Wasseramt
1 ) wird ein Kredit von maximal 350’000 Franken bewilligt, wovon 250’000 Franken auf das neu aufzubringende Aktienkapital und 100’000 Franken auf die Verbürgung des Garantiekapitals entfallen.

§ 2

1 Dem Staat ist in den Statuten das Recht einzuräumen, sich im Verwal - tungsrat der Aktiengesellschaft durch mindestens zwei Mitglieder vertre - ten zu lassen und in dessen Ausschuss einen Vertreter zu delegieren.

§ 3

1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

§ 4

1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk mit der Publikation des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt in Kraft. Inkrafttreten am 13. Dezember 1963.
1) Von der BSU AG übernommen, vgl. Art. 2 der Statuten in der Fassung vom 28. August 1974. GS 82, 470
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