Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Netzelektrikerin/Netzelektriker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
1. Abschnitt: Gegenstand, Schwerpunkte und Dauer
Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
Art. 2 Dauer und Beginn
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
Art. 3 Grundsätze
Art. 4 Handlungskompetenzen
3. Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
Art. 5
4. Abschnitt: Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache
Art. 6 Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb und an vergleichbaren Lernorten
Art. 7 Berufsfachschule
Unterricht | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | Total |
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| ||||
| 80 | 80 | 120 | 280 |
| 120 | 120 | 80 | 320 |
Total Berufskenntnisse | 200 | 200 | 200 | 600 |
| 120 | 120 | 120 | 360 |
| 40 | 40 | 40 | 120 |
Total Lektionen | 360 | 360 | 360 | 1080 |
Art. 8 Überbetriebliche Kurse
Energie | Telekommunikation | Fahrleitungen | ||||
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Lehrjahr | Kurse | Handlungskompetenz Handlungskompetenzbereich | Dauer | |||
1 | Kurs 1 | Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz vor Ort umsetzen (a3) | 4 Tage | X | X | X |
Kurs 2 | Arbeitseinsätze gemäss Arbeitsauftrag vorbereiten (a1) Auftragsdokumentationen mit der örtlichen Situation abgleichen (a2) Freileitungsanlagen oder Fahrleitungen montieren und demontieren (b4) Kabelanlagen betriebsbereit erstellen (c1) Anlagenteile der Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (c2) Netzinfrastrukturanlagen vor Inbetriebnahme überprüfen und protokollieren (e1) Netzinfrastrukturanlagen in Betrieb oder ausser Betrieb nehmen (e2) Ausgeführte Arbeiten an Netzinfrastrukturanlagen protokollieren (e3) | 4 Tage | X X | X X X X X X | X X X | |
Kurs 3 | Arbeitseinsätze gemäss Arbeitsauftrag vorbereiten (a1) Auftragsdokumentationen mit der örtlichen Situation abgleichen (a2) Kabeltrassen auf Funktionalität und Bauausführung überprüfen und anpassen (b1) Anlagen für Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (b3) Freileitungsanlagen oder Fahrleitungen montieren und demontieren (b4) Kabelanlagen betriebsbereit erstellen (c1) Anlagenteile der Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (c2) Netzinfrastrukturanlagen vor Inbetriebnahme überprüfen und protokollieren (e1) Netzinfrastrukturanlagen in Betrieb oder ausser Betrieb nehmen (e2) Ausgeführte Arbeiten an Netzinfrastrukturanlagen protokollieren (e3) | 4 Tage | X X X | X X X X X X | X X X
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Kurs 4 | Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz vor Ort umsetzen (a3) Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen auf Funktionsfähigkeit prüfen (a4) Anlagen für Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (b3) Anlagenteile der Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (c2) | 4 Tage | X X X X | X X X X | X X X X | |
2 | Kurs 5 | Arbeitseinsätze gemäss Arbeitsauftrag vorbereiten (a1) Auftragsdokumentationen mit der örtlichen Situation abgleichen (a2) Freileitungsanlagen oder Fahrleitungen montieren und demontieren (b4) Netzinfrastrukturanlagen vor Inbetriebnahme überprüfen und protokollieren (e1) | 4 Tage | X X X | X X X | X X X X |
Kurs 6 | Arbeitseinsätze gemäss Arbeitsauftrag vorbereiten (a1) Auftragsdokumentationen mit der örtlichen Situation abgleichen (a2) Kabeltrassen auf Funktionalität und Bauausführung überprüfen und anpassen (b1) Kabel in Kabelführungsanlagen einziehen und verlegen (b2) Freileitungsanlagen oder Fahrleitungen montieren und demontieren (b4) Kabelanlagen betriebsbereit erstellen (c1) Messungen an Netzinfrastrukturanlagen durchführen und überprüfen (d1) | 4 Tage | X X X X | X X X X | X X X X X X | |
Kurs 7 | Arbeitseinsätze gemäss Arbeitsauftrag vorbereiten (a1) Auftragsdokumentationen mit der örtlichen Situation abgleichen (a2) Anlagen für Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (b3) Freileitungsanlagen oder Fahrleitungen montieren und demontieren (b4) Kabelanlagen betriebsbereit erstellen (c1) Anlagenteile der Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (c2) Niederspannungsinstallationen erstellen sowie Schutz- und Messeinrichtungen einstellen (c3) Öffentliche Beleuchtungsanlagen montieren, anschliessen und demontieren (c4) Messungen an Netzinfrastrukturanlagen durchführen und überprüfen (d1) Netzinfrastrukturanlagen vor Inbetriebnahme überprüfen und protokollieren (e1) Netzinfrastrukturanlagen in Betrieb oder ausser Betrieb nehmen (e2) Ausgeführte Arbeiten an Netzinfrastrukturanlagen protokollieren (e3) | 4 Tage | X X X X X | X X X X X X X | X X X X X X X X | |
3 | Kurs 8 | Arbeitseinsätze gemäss Arbeitsauftrag vorbereiten (a1) Auftragsdokumentationen mit der örtlichen Situation abgleichen (a2) Kabel in Kabelführungsanlagen einziehen und verlegen (b2) Anlagen für Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (b3) Freileitungsanlagen oder Fahrleitungen montieren und demontieren (b4) Kabelanlagen betriebsbereit erstellen (c1) Anlagenteile der Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (c2) Messungen an Netzinfrastrukturanlagen durchführen und überprüfen (d1) Netzinfrastrukturanlagen vor Inbetriebnahme überprüfen und protokollieren (e1) Netzinfrastrukturanlagen in Betrieb oder ausser Betrieb nehmen (e2) Ausgeführte Arbeiten an Netzinfrastrukturanlagen protokollieren (e3) | 4 Tage | X X X X X X | X X X X X X X | X X X X X X X X |
Kurs 9 | Arbeitseinsätze gemäss Arbeitsauftrag vorbereiten (a1) Auftragsdokumentationen mit der örtlichen Situation abgleichen (a2) Anlagen für Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (b3) Freileitungsanlagen oder Fahrleitungen montieren und demontieren (b4) Kabelanlagen betriebsbereit erstellen (c1) Anlagenteile der Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (c2) Niederspannungsinstallationen erstellen sowie Schutz- und Messeinrichtungen einstellen (c3) Öffentliche Beleuchtungsanlagen montieren, anschliessen und demontieren (c4) Messungen an Netzinfrastrukturanlagen durchführen und überprüfen (d1) Anlagenteile gemäss Instandhaltungsplan und Auftragsdokumentation in Stand halten (d2) Einfache Störungen an Netzinfrastrukturen lokalisieren (d3) Netzinfrastrukturanlagen vor Inbetriebnahme überprüfen und protokollieren (e1) Netzinfrastrukturanlagen in Betrieb oder ausser Betrieb nehmen (e2) Ausgeführte Arbeiten an Netzinfrastrukturanlagen protokollieren (e3) | 4 Tage | X X X X X X X X X X | X X X | X X X X X X X X X X X | |
Kurs 10 | Vorbereiten von Netzinfrastrukturarbeiten (a) Arbeitseinsätze gemäss Arbeitsauftrag vorbereiten (a1) Auftragsdokumentationen mit der örtlichen Situation abgleichen (a2) Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz vor Ort umsetzen (a3) Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen auf Funktionsfähigkeit prüfen (a4) Bauen von Netzinfrastrukturen (b) Freileitungsanlagen oder Fahrleitungen montieren und demontieren (b4) Montieren, Anschliessen und Demontieren von Netzinfrastrukturkomponenten (c) Kabelanlagen betriebsbereit erstellen (c1) Anlagenteile der Netzinfrastrukturen montieren und demontieren (c2) Niederspannungsinstallationen erstellen sowie Schutz- und Messeinrichtungen einstellen (c3) Öffentliche Beleuchtungsanlagen montieren, anschliessen und demontieren (c4) Instandhalten und Betreiben von Netzinfrastrukturen (d) Messungen an Netzinfrastrukturanlagen durchführen und überprüfen (d1) Einfache Störungen an Netzinfrastrukturen lokalisieren (d3) Abschliessen von Netzinfrastrukturarbeiten (e) Netzinfrastrukturanlagen vor Inbetriebnahme überprüfen und protokollieren (e1) Netzinfrastrukturanlagen in Betrieb oder ausser Betrieb nehmen (e2) Ausgeführte Arbeiten an Netzinfrastrukturanlagen protokollieren (e3) | 4 Tage | X X X X X X X X X X X X | X X X X X X X X X X X X | X X X X X | |
Total | 40 Tage |
5. Abschnitt: Bildungsplan
Art. 9
6. Abschnitt: Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb
Art. 10 Fachliche Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Art. 11 Höchstzahl der Lernenden
7. Abschnitt: Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentationen
Art. 12 Lerndokumentation
Art. 13 Bildungsbericht
Art. 14 Leistungsdokumentation in der Berufsfachschule
Art. 15 Leistungsdokumentation in den überbetrieblichen Kursen
8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
Art. 16 Zulassung
Art. 17 Gegenstand
Art. 18 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung
Position | Handlungskompetenzbereiche | Gewichtung |
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1 | Vorbereiten von Netzinfrastrukturarbeiten Bauen von Netzinfrastrukturen Montieren, Anschliessen und Demontieren von Netzinfrastrukturkomponenten Instandhalten und Betreiben von Netzinfrastrukturen Abschliessen von Netzinfrastrukturarbeiten | 80 % |
2 | Fachgespräch | 20 % |