Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Udligenswil mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Udligenswil mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Udligenswil mit ihrer Einwohnergemeinde vom 20. März 1995 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24 a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 20. Januar 1995 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Udligenswil über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 20. März 1995 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Rolf Friedrich Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1995 887 und G 1995 92
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