Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ebikon mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ebikon mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ebikon mit ihrer Einwohnergemeinde vom
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6. September
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997 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Juni 199
7 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Ebikon über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 16. September 1997 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Josef Wermelinger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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