Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Littau mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Littau mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Littau mit ihrer Einwohnergemeinde vom
1 September
1
998 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 5. Mai 199
8 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Littau über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 14. September 1998 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Rosie Bitterli Mucha Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
1
2
K 1998 2310 und G 1998 335 SRL Nr. 150 GR 1998 1008 *
1
2
Feedback