Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Luzern mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Luzern mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Luzern mit ihrer Einwohnergemeinde vom 22. März
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999 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 5. Januar 199
9 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Luzern über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 22. März 1999 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Staatsschreiber: *
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K 1999 784 und G 1999 67 SRL Nr.
150 GR 1999 699 *
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