Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Steuerrekursgerichts sowie die Zahl und... (631.531)
Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Steuerrekursgerichts sowie die Zahl und... (631.531)
Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Steuerrekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder
1
631.531 Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Steuerre kursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder (vom 13. Dezember 2010)
1 Der Kantonsrat, gestützt auf §
112 und §
113 Abs. 1 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997
4 und nach Einsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom
23. August 2010
2 und der Justizkommission vom 30. November 2010
3 , beschliesst: I. Das Steuerrekursgericht hat seinen Sitz in Zürich. II. Die Zahl der Stellen für die vo ll- und teilamtlichen Mitglieder des Steuerrekursgerichts wird auf 60
0 Stellenprozente festgesetzt. Der Kantonsrat bestimmt bei der Wahl der Mitglieder deren Beschäfti gungsgrad. III. Die Zahl der Ersatzmitglieder wird auf zwölf festgesetzt.
1 OS 65, 995 .
2 ABl 2010, 2061 .
3 ABl 2010, 2888 .
4 LS 631.1 .