Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Steuerrekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder
1
631.531 Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Steuerre kursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder (vom 13. Dezember 2010)
1 Der Kantonsrat, gestützt auf §
112 und §
113 Abs. 1 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997
4 und nach Einsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom
23. August 2010
2 und der Justizkommission vom 30. November 2010
3 , beschliesst: I. Das Steuerrekursgericht hat seinen Sitz in Zürich. II. Die Zahl der Stellen für die vo ll- und teilamtlichen Mitglieder des Steuerrekursgerichts wird auf 60
0 Stellenprozente festgesetzt. Der Kantonsrat bestimmt bei der Wahl der Mitglieder deren Beschäfti gungsgrad. III. Die Zahl der Ersatzmitglieder wird auf zwölf festgesetzt.
1 OS 65, 995 .
2 ABl 2010, 2061 .
3 ABl 2010, 2888 .
4 LS 631.1 .
Feedback