Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den... (700.71)
Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den... (700.71)
Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder
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700.71 Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekur sgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder (vom 13. Dezember 2010)
1 Der Kantonsrat, gestützt auf §
333 Abs. 1 und §
334 Abs. 1 des Planungs- und Baugeset zes vom 7. September 1975
4 und nach Einsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom 23. August 2010
2 und der Justizkommis sion vom 30. November 2010
3 , beschliesst: I. Das Baurekursgericht hat seinen Sitz in Zürich. II. Es besteht aus 16 Mitglieder n und zwölf Ersatzmitgliedern. III. Der Beschäftigungsgrad der vier Abteilungspräsidenten be trägt je 25%, derjenige der zwölf weiteren Mitglieder je 12%.
1 OS 65, 996 .
2 ABl 2010, 2059 .
3 ABl 2010, 2886 .
4 LS 700.1 .