Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder
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                            700.71 Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekur sgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder (vom 13. Dezember 2010)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Kantonsrat, gestützt auf §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            333 Abs. 1 und §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            334 Abs. 1 des Planungs- und Baugeset zes vom 7. September  1975
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 und  nach  Einsichtnahme  in  die  Anträge des Verwaltungsgerichts vom 23. August 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 und der Justizkommis sion vom 30. November 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 , beschliesst: I.  Das Baurekursgericht hat seinen Sitz in Zürich. II.  Es besteht aus 16 Mitglieder n und zwölf Ersatzmitgliedern. III.  Der  Beschäftigungsgrad  der  vier  Abteilungspräsidenten  be trägt je 25%, derjenige der zwölf weiteren Mitglieder je 12%.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 65, 996 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 ABl 2010, 2059 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 ABl 2010, 2886 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 LS 700.1 .