Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den... (700.71)
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Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder

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700.71 Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekur sgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder (vom 13. Dezember 2010)
1 Der Kantonsrat, gestützt auf §
333 Abs. 1 und §
334 Abs. 1 des Planungs- und Baugeset zes vom 7. September 1975
4 und nach Einsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom 23. August 2010
2 und der Justizkommis sion vom 30. November 2010
3 , beschliesst: I. Das Baurekursgericht hat seinen Sitz in Zürich. II. Es besteht aus 16 Mitglieder n und zwölf Ersatzmitgliedern. III. Der Beschäftigungsgrad der vier Abteilungspräsidenten be trägt je 25%, derjenige der zwölf weiteren Mitglieder je 12%.
1 OS 65, 996 .
2 ABl 2010, 2059 .
3 ABl 2010, 2886 .
4 LS 700.1 .
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