Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hohenrain mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hohenrain mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hohenrain mit ihrer Einwohnergemeinde vom
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1 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 31. Januar 199
7 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Hohenrain über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 11. März 1997 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Josef Wermelinger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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