Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Eschenbach mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Eschenbach mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Eschenbach mit ihrer Einwohnergemeinde vom 28. Januar 1991 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 30. November 1990 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Eschenbach über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 28. Januar 1991 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Alice Wey-Heini Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1991 274 und G 1991 100
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