Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Rain mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Rain mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Rain mit ihrer Einwohnergemeinde vom 26. Juni 1984 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 28. Mai 1984 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Rain über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 26. Juni 1984 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Klaus Fellmann Der Staatsschreiber: Franz Schwegler *
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* G 1984 113
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