Verordnung über die Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 bis 2013/2014
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413.311.9 Verordnung über die Berufsvorber eitungsjahre 2009/2010 bis 2013/2014
4 (vom 22. April 2009)
1 Der Regierungsrat, gestützt auf §
44 Abs. 3 des Einführungsg esetzes zum Be rufsbildungs gesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG)
2 , beschliesst: A. Allgemeines
Geltungsbereich
§ 1.
4 Diese Verordnung gilt für die mit Staatsbeiträgen unterstütz ten Berufsvorbereitungsjahre der Schuljahre 2009/2010 bis 2013/2014.
Zuständigkeit
§ 2.
Die Gemeinden, die für die Ob erstufe der Schule zuständig sind, stellen das Angebot an Beru fsvorbereitungsjahren sicher. Mass gebend ist der stipendienrechtliche Wohnsitz der Schulabgängerinnen und Schulabgänger.
Vergabe
an Dritte
§ 3.
Dritte können mit der Erbrin gung von Angeboten gemäss
§ 6 EG BBG beauftragt werden, sofern
sie bereits in den Schuljahren
2007/2008 und 2008/2009 staatsbeitragsberechtigte Jahreskurse ange boten haben.
Meldepflicht
§ 4.
Die Gemeinden melden dem Mitt elschul- und Berufsbildungs amt (Amt) jährlich a. die Angebote, welche die Gemein de oder Dritte im Auftrag der Gemeinde erbringen, b. die Geltungsdauer von Vereinbar ungen mit Dritten im Sinne von lit. a. B. Angebote
Angebotstypen
und Angebots
-
profile
§ 5.
1 Unter Berücksichtigung der Schwerpunkte gemäss §
5 Abs. 2 EG BBG werden die Berufsvorberei tungsjahre in folgende Angebots typen und Angebotsprofile gegliedert:
2
413.311.9 V über die Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 bis 2013/2014 a. berufswahlorientierte An gebote mit den Profilen
1. Förderung von überfachlichen Kompetenzen durch berufs
- bezogene Tätigkeiten (Profil A),
2. Förderung der Allgem einbildung (Profil B), b. berufsfeldorientierte Angebote mit den Profilen
1. Berufsfeld,
2. Erstes Ausbildungsjahr der zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (Grundjahr EBA), c. integrationsor ientierte Angebot mit dem Profil Sprache und Kul
- tur.
2 Die Bildungsdirektion re gelt die Einzelheiten.
3 Angebote, die den Regelungen gemäss Abs.
1 und 2 nicht voll
- umfänglich entsprechen, bedürfe n der Genehmigun g durch das Amt. Ermittlung des Bedarfs
§ 6.
Das Amt ermittelt den Bedarf an Angebotstypen und Ange
- botsprofilen in Zusa mmenarbeit mit den Ge meinden und den Anbie
- tenden von Berufsvorb ereitungsjahren. C. Aufnahmeverfahren Vo r a u s setzungen
§ 7.
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Schülerinnen und Schüler zu den Berufsvorbereit ungsjahren richten sich nach der entsprechenden Verordnung des Bildungsrates. Aufnahme gesuch
§ 8.
1 Bewerberinnen und Bewerber fü r das Berufsvorbereitungs
- jahr reichen ihr Aufnahmegesuch zwischen dem 15. Februar und dem
15. Mai des Jahres, in dem das be treffende Berufsvorbereitungsjahr beginnt, bei der von der Wohnsitzge meinde bezeichneten Stelle ein.
2 Verspätet eingereichte Gesuche können im Rahmen der noch verfügbaren Plätze berücksichtigt werden. Aufnahme entscheide
§ 9.
1 Die anbietende Organisation klärt ab, ob die Zulassungs
- voraussetzungen erfüllt sind, und en tscheidet bis 15. Juni über die Auf
- nahme ins Berufsvorbereitungsjah r und die Zuteilung zu einem Ange
- botstyp und einem Angebotsprofil nach §
5.
2 Bestehen Zweifel über die Lern- und Leistungsbereitschaft einer Person oder ist ihr Bildungserfolg au s andern Gründen infrage gestellt, kann sie unter Auflag en und Bedingungen au fgenommen werden.
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3 Mit dem Aufnahmeentscheid we rden die Bewerberinnen und Be werber über die Elter nbeiträge, die Schulordnung und die Folgen einer vorzeitigen Beendigung des Berufs vorbereitungsjahrs informiert.
Ergänzende
Regelungen
§ 10.
Die Gemeinden regeln im Einv ernehmen mit den von ihnen beauftragten anbietenden Organisati onen die weiteren Einzelheiten des Aufnahmeverfahrens. D. Schulbetrieb
Klassengrösse
§ 11.
Die maximalen Klassengrössen richten sich nach dem An hang zu dieser Verordnung.
Rahmen
-
lehrplan
§ 12.
Die Bildungsdirektion legt in Zusammenarbeit mit den An bietenden von Berufsvorbereitungsj ahren die Lerninhalte fest (Rah menlehrplan). E. Leistungsvereinbarungen und Finanzierung
Leistungs
-
vereinbarungen
§ 13.
1 Das Amt schliesst mit den A nbietenden mehrjährige Leis tungsvereinbarungen (Rahmenver einbarungen) und Jahreskontrakte ab.
2 Leistungsvereinbarungen werden auf längstens acht Jahre befris tet. Gesuche um Verlängerung sind sp ätestens ein Jahr vor Ablauf der Frist dem Amt einzureichen.
3 Die Bildungsdirektion macht Vorg aben über den Inhalt der Leis tungsvereinbarungen und Kontrakte, über deren Erne uerung und über die vorzeitige Beendigung bei erheblichen Leistungsstörungen. Sie regelt weitere Einzelheiten.
Finanzierung
§ 14.
1 Der Kanton richtet den Anbietenden von Berufsvorberei tungsjahren Kostenanteile aus. Ihre Höhe bestimmt sich nach dem Anhang zu dieser Verordnung.
2 Die Kostenanteile werden für Lern ende ausgerichtet, die das dritte Schuljahr der Sekundarstufe abgeschlossen haben.
3
3 Das Amt erlässt Vorgaben für di e Abrechnung der Anbietenden.
b. Elternbeitrag
§ 15.
1 Der Elternbeitrag beträgt Fr. 2500 pro Schuljahr und Per son.
2 Der Elternbeitrag entfällt, wenn da s letzte Jahr der Schulpflicht mit dem Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres erfüllt wird.
a. Staatsbeiträge
4
413.311.9 V über die Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 bis 2013/2014
3 Meldet sich eine Lernende oder ein Lernender nach Zustellung des Aufnahmeentscheids ab oder bric ht sie oder er das Berufsvorberei
- tungsjahr im ersten Semester ab, wird die Hälfte des Elternbeitrags geschuldet. Bricht sie oder er das Berufsvorbereitungsjahr im zweiten Semester ab, wird der voll e Elternbeitrag geschuldet.
4 In Härtefällen oder bei begrün detem Abbruch des Berufsvorbe
- reitungsjahres können die Gemeinde n auf Gesuch hin den Elternbei
- trag herabsetzen oder darauf verzichten. c. Gemeinde beiträge
§ 16.
Die Gemeinden übernehmen für di e Lernenden, die in ihrer Gemeinde stipendienrechtlichen W ohnsitz haben, die nach Abzug der Staatsbeiträge und der El ternbeiträge verbleib enden Restkosten der Berufsvorbereitungsjahre. Anmeldegebühr
§ 17.
1 Die Anbietenden von Berufs vorbereitungsjahren können eine Anmeldegebühr von höchstens Fr. 200 erheben. Die Gebühr ver
- fällt, wenn eine Bewerb erin oder ein Bewerber das Aufnahmegesuch zurückzieht.
2 Die Anmeldegebühr wird an den Elternbeitrag nach §
15 ange
- rechnet. Kosten vorschuss
§ 18.
1 Die Anbietenden der Berufsvorbereitungsjahre können vor Ausbildungsbeginn einen Kosten vorschuss für di e Aufwendungen nach §
41 Abs. 3 EG BBG verlangen. Dessen Höhe geben sie in den Anmeldeunterlagen bekannt.
2 In Härtefällen kann auf den Be zug des Kostenvorschusses ver
- zichtet werden. F. Rechtspflege und Schlussbestimmungen Einsprache
§ 19.
Abschlussbeurteilungen der Berufsvorbereitungsjahre kön
- nen entsprechend den Qualifikations entscheiden der beruflichen Grund
- bildung mit Einsprache gemäss §
46 EG BBG beim au sstellenden Organ angefochten werden. Rekursinstanz
§ 20.
Entscheide von Anbietenden de r Berufsvorbereitungsjahre über die Aufnahme sowie die Ko sten- und Gebührenauflagen können mit Rekurs bei der Bildungsd irektion angefochten werden.
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Geltungsdauer
§ 21.
1 Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. April 2009 in Kraft.
2 Sie gilt bis Ende Schuljahr
2013/2014 (17. August 2014).
4
1 OS 64, 214 ; Begründung siehe ABl 2009, 637 .
2 LS 413.31 .
3 seit 22. August 2011.
4 Fassung gemäss RRB vom 17. April 2013 ( OS 68, 251 ; ABl 2013-04-26 ). In Kraft seit 19. August 2013.
6
413.311.9 V über die Berufsvorbereitungsjahre 2009/2010 bis 2013/2014 Anhang Staatsbeitrag pro Schülerin/Schüler (in Franken) und maximale Klassengrösse (§§
11 und 14) Angebot Staats- Maximale beitrag Klassengrösse (Personen)
1. Berufswahlorientierte Angebote
1.1 Profil A
12
000
14
1.2 Profil B
5
200
20
2. Berufsfeldorientierte Angebote
2.1 Profil Berufsfeld a. Nahrung
12
000
14 b. Gastro
12
000
14 c. Textilien
12
000
14 d. Gestaltung
12
000 14 e. Bau 12
000
14 f. Holz, Innenausbau
12
000
14 g. Fahrzeuge
12
000 14 h. Elektrotechnik
12
000
14 i. Metall, Maschinen
12
000
14 j. Verkauf
5
200
20 k. Wirtschaft, Verwaltung
5
200
20 l. Informatik
7
200
14 m. Gesundheit
7
200
14 n. Andere
7
200
14
2.2 Profil Grundjahr EBA
12
000 14
3. Integrationsorie ntierte Angebote Profil Sprache und Kultur
7
200 14
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