Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Willisau-Stadt mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Willisau-Stadt mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Willisau-Stadt mit ihrer Einwohnergemeinde vom
1 September 2000 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 13. Juni 200
0 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Willisau-Stadt über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 12. September 2000 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Ruedy Scheidegger DerStaatsschreiber: *
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K 2000 2298 und G 2000 302 SRL Nr.
150 GR 2000 1299 *
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