Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Romoos mit i... (176f)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Romoos mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Romoos mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Romoos mit ihrer Einwohnergemeinde vom 21. November 1995 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24 a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 29. September 1995 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Romoos über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 21. November 1995 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Rolf Friedrich Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1995 3325 und G 1995 447
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