Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En 1)
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 ¹⁸ Verzicht auf Gebühren
Art. 3 Gebührenbemessung
Art. 3 a ²¹ Auslagen
Art. 4 Gebührenermässigung und Gebührenerlass
Art. 5 Gebührenzuschläge
Art. 5 a ²⁵ Akontozahlungen
Art. 6 ²⁶ Gebührenerhebung durch ein anderes Vollzugsorgan
Art. 7 ²⁷ Erhebung von Aufsichtsgebühren und Aufsichtsabgaben
Art. 8 Anpassung an die Teuerung
2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen
Art. 9 Gebühren im Bereich Wasserkraftnutzung
Art. 9 a ³¹ Aufsichtsabgabe im Bereich Stauanlagen
Franken | |
für Stauräume mit einem Speicherinhalt von weniger als 1 Mio. m³ | 2 000 |
für Stauräume mit einem Speicherinhalt ab 1 Mio. m³, jedoch |
|
für Stauräume mit einem Speicherinhalt von 5 Mio. m³ oder mehr | 13 000 |
Art. 10 ³² Gebühren im Bereich allgemeine Energie
Art. 11 ³⁴ Gebühren im Bereich Kernenergie
Art. 12 ³⁶ Aufsichtsabgaben im Bereich Kernenergie
Art. 13 ³⁷ Gebühren im Bereich Elektrizität
Art. 13 a ³⁸ Gebühren im Bereich Stromversorgung und Energieproduktion
Art. 13 b ⁴⁰ Aufsichtsabgabe im Bereich Stromversorgung
Art. 13 c ⁴¹ Gebühren im Bereich Zielvereinbarungen
Art. 14 Gebühren im Bereich Rohrleitungen
Art. 14 a ⁴⁵ Gebühren im Bereich Geothermie
Art. 14 b ⁴⁶ Gebührenerhebung durch die Vollzugsstelle
3. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 15 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 16 Änderung bisherigen Rechts
Art. 17 Inkrafttreten
Anhang 1 ⁴⁸
Gebührenansätze
1. Gebühren für die Aufsicht über Stauanlagen
Franken | |
für Stauräume mit einem Speicherinhalt von weniger als 1 Mio. m³ | 7 000 |
für Stauräume mit einem Speicherinhalt ab 1 Mio. m³, jedoch |
|
für Stauräume mit einem Speicherinhalt von 5 Mio. m³ oder mehr | 17 000 |
2. …
3. Gebühren im Bereich Rohrleitungen
Franken | |
| |
| 1000–8000 |
| 800 |
| |
| 800 |
| 80 |
Anhang 2
Änderung bisherigen Rechts
Anhang 3 ⁵⁰
Gebührenrahmen im Bereich des Herkunftsnachweiswesens
Gebühr in Franken | Einheit | |
1. Registrierung und Erfassung | ||
Grundgebühr für eine Stromproduktionsanlage (je nach Anlagetyp) | max. 200 | pro Jahr |
Grundgebühr für ein Benutzerkonto (je nach Kontotyp) | max. 200 | pro Jahr |
Erfassung der produzierten Elektrizitätsmenge (je nach Anlagetyp) | max. 0.03 | pro MWh |
2. Transaktionen | ||
Ausstellung von Herkunftsnachweisen (je nach Anlagentyp) | max. 0.03 | pro MWh |
Weitergabe von Herkunftsnachweisen im Inland | max. 0.03 | pro MWh |
Import und Export von Herkunftsnachweisen | max. 0.03 | pro MWh |
Erstellung von Daueraufträgen | max. 200 | pro Geschäftsfall |
3. Entwertung | ||
Entwertung von Herkunftsnachweisen | max. 0.03 | pro MWh |
Erstellung einer Entwertungsbestätigung | max. 100 | pro Geschäftsfall |