Beschluss des Regierungsrates über die Festsetzung der Mitgliederzahlen der Bezirkskirchenpflegen
                            1 X. X. 03 - xx
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            181.212 Beschluss des Regierungsrates über die Festsetzung der Mitgliederzahlen der Bezirkskirchenpflegen (vom 18. Februar 1971)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Regierungsrat, in Anwendung von § 25 des Gesetzes über die evangelisch-reformierte Landeskirche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 , nach Anhören des Kirchenrates, auf Antrag der Direk- tion des Innern, beschliesst: I.   Die  Mitgliederzahlen  der  Bezirkskirchenpflegen  werden  wie folgt festgesetzt: Bezirkskirchenpflegen Zürich links der Limmat, Zürich rechts der Limmat und Winterthur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9 Mitglieder Bezirkskirchenpflegen Horgen, Meilen, Hinwil, Uster und Bülach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7 Mitglieder Bezirkskirchenpflegen Limmattal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 , Affoltern, Pfäffikon, Andelfingen und Dielsdorf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Mitglieder II.  Dieser Beschluss tritt auf Beginn der Amtsdauer 1971–1975 in Kraft. III.   Auf  den  gleichen  Zeitpunkt  werden  der  Regierungsratsbe- schluss über die Festsetzung der Mitgliederzahlen der Bezirkskirchen- pflegen  vom  2. April  1947  und  der  Regierungsratsbeschluss  über  die Festsetzung  der  Mitgliederzahlen  der  drei  Bezirkskirchenpflegen  im Gebiete des staatlichen Bezirkes Zürich vom 15. Juli 1963 aufgehoben. IV.  Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 44, 59 und GS I, 708.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            181.11.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Heute: Dietikon.