Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass
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                            631.62 Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass (vom 2. März 2016)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Regierungsrat beschliesst: I.   Das kantonale Steueramt kann gegen Entscheide der Gemeinde behörden  über  Steuererlass  innert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30  Tagen  nach  Zustellung  Rekurs erheben, sofern die erlassenen Staats- und Gemeindesteuern Fr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5000 für ein Steuerjahr übersteigen. II.  Der Beschluss des Regierungsr ates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass vo m 11. Juni 2003 wird aufgehoben. III.  Der neue Beschluss ge mäss Dispositiv I tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Der Beschluss gemäss Dispositiv II wird auf dieses Datum auf gehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 71, 157 ; Begründung siehe ABl 2016-03-18 .