Beschluss des Regierungsrates über den Vollzug der Heimarbeitsgesetzgebung
                            1 X. X. 03 - xx
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            822.3 Beschluss des Regierungsrates über den Vollzug der Heimarbeitsgesetzgebung (vom 17. Oktober 1990)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Regierungsrat beschliesst: I.   Der Vollzug der Heimarbeitsg esetzgebung des Bundes obliegt der Volkswirtschaftsdirektion. II.  Die  Verordnung  vom  19.  Februa r  1942  über  den  Vollzug  des Bundesgesetzes über die Heimarbeit vom 12. Dezember 1940
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 im Kanton Zürich wird aufgehoben. III.   Dieser  Beschluss tritt  mit  der  Veröffent lichung  im  Amtsblatt in Kraft. IV.  Veröffentlichung im Amtsbla tt und in der Gesetzessammlung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 51, 276.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 SR 822.31.