Beschluss des Regierungsrates über den Vollzug der Heimarbeitsgesetzgebung (822.3)
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Beschluss des Regierungsrates über den Vollzug der Heimarbeitsgesetzgebung

1 X. X. 03 - xx
822.3 Beschluss des Regierungsrates über den Vollzug der Heimarbeitsgesetzgebung (vom 17. Oktober 1990)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Der Vollzug der Heimarbeitsg esetzgebung des Bundes obliegt der Volkswirtschaftsdirektion. II. Die Verordnung vom 19. Februa r 1942 über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Heimarbeit vom 12. Dezember 1940
2 im Kanton Zürich wird aufgehoben. III. Dieser Beschluss tritt mit der Veröffent lichung im Amtsblatt in Kraft. IV. Veröffentlichung im Amtsbla tt und in der Gesetzessammlung.
1 OS 51, 276.
2 SR 822.31.
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