Reglement über die Organisation und Verwaltung der Bundesanwaltschaft (173.712.22)
Reglement über die Organisation und Verwaltung der Bundesanwaltschaft (173.712.22)
Reglement über die Organisation und Verwaltung der Bundesanwaltschaft
Art. 1 Organisatorische Gliederung der Bundesanwaltschaft
Art. 2 Zweigstellen
Art. 3 Bundesanwalt oder Bundesanwältin
Art. 4 Stellvertretende Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen
Art. 5 Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
Art. 6 Leitende Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
Art. 7 Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit Deliktsfeldverantwortung
Art. 8 Geschäftsleitung
Art. 9 Erweiterte Geschäftsleitung
Art. 10 Verfahrensführende Abteilungen
Art. 11 Abteilung Forensische Finanzanalyse
Art. 12 Generalsekretariat
Art. 13 Zentrale Eingangsbearbeitung
Art. 14 Urteilsvollzug
Art. 15 Büro des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin
Art. 16 Operativer Ausschuss des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin
Art. 17 Steuerungsausschuss Ressourcen
Art. 18 Sicherheitsausschuss
Art. 19 Kommissionen
Art. 20 Grundsätze der Geschäftszuteilung
Art. 21 Wählbarkeit der auf Amtsdauer gewählten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
Art. 22 Allgemeine Weisungen
Art. 23 Verwaltungsgebühren
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d. | begleitete Einsichtsgewährung an Dritte in Strafbefehle nach Ablauf einer 30-tägigen Auflagefrist: | 40 Franken je halbe Arbeitsstunde des Verwaltungspersonals und 60 Franken je halbe Arbeitsstunde des juristischen Personals; | |
e. | begleitete Einsichtsgewährung an Dritte in andere verfahrenserledigende Entscheide, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorgängig bejaht wurden: | 40 Franken je halbe Arbeitsstunde des Verwaltungspersonals und 60 Franken je halbe Arbeitsstunde des juristischen Personals; | |
f. | Aufbereitung von Strafbefehlen nach Ablauf einer 30-tägigen Auflagefrist oder von anderen verfahrenserledigenden Entscheiden zur Einsichtsgewährung an Dritte (z. B. Anonymisierung): | 40 Franken je halbe Arbeitsstunde des Verwaltungspersonals und 60 Franken je halbe Arbeitsstunde des juristischen Personals. |