Verordnung über das Datenbearbeitungssystem des Sprachdienstes EDA (172.010.60)
    CH - Schweizer Bundesrecht

    Verordnung über das Datenbearbeitungssystem des Sprachdienstes EDA

    vom 20. Juni 2018 (Stand am 1. August 2018)
    Der Schweizerische Bundesrat,
    gestützt auf Artikel 57 h Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997¹,
    verordnet:
    ¹ SR 172.010

    1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

    Art. 1 Gegenstand
    Diese Verordnung regelt den Betrieb und die Benützung des automatisierten Datenbearbeitungssystems (System) des Sprachdienstes des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (Sprachdienst EDA).
    Art. 2 Zweck des Systems
    Das System dient dem Sprachdienst EDA zur:
    a. Entgegennahme und Lieferung von Aufträgen für Sprachdienstleistungen von Kundinnen und Kunden (Art. 5 Abs. 1 Bst. a) über das Online-Portal;
    b. Erfassung und Verwaltung von Aufträgen;
    c. Zuteilung von Aufträgen an interne und externe Übersetzerinnen und Übersetzer;
    d. Ressourcenverwaltung;
    e. Erstellung von Statistiken und Berichten;
    f. Auftragsüberwachung;
    g. Nachvollziehbarkeit der Auftragserteilung und -bearbeitung.
    Art. 3 Verantwortliche Behörde
    Der Sprachdienst EDA trägt die Verantwortung für das System.
    Art. 4 Struktur
    Das System besteht aus einer Datenbank mit je einem Online-Portal für den Zugriff von innerhalb des EDA und von ausserhalb des EDA.

    2. Abschnitt: Daten und Bearbeitungsrechte

    Art. 5 Im System erfasste Personendaten
    ¹ Das System enthält Daten von folgenden Personen:
    a. Angestellten des EDA, die Sprachdienstleistungen in Auftrag geben (Kundinnen und Kunden);
    b. Angestellten des Sprachdienstes EDA;
    c. mandatierten externen Übersetzerinnen und Übersetzern.
    ² Die Daten sind im Anhang aufgeführt.
    Art. 6 Herkunft der Daten und Bearbeitungsrechte
    ¹ Für die Kundinnen und Kunden und die Angestellten des Sprachdienstes EDA stammen die E-Mail-Adresse sowie die Angaben zur Organisationseinheit aus dem vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation betriebenen zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 Absätze 1 und 4 der Verordnung vom 19. Oktober 2016² über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes. Diese Daten können nicht verändert werden. Die Angaben zum Einsatz der Angestellten des Sprachdienstes EDA werden durch den Sprachdienst EDA erfasst.
    ² Für die externen Übersetzerinnen und Übersetzer erfolgt die Erfassung der E‑Mail-Adresse sowie der Angaben zum Einsatz durch den Sprachdienst EDA.
    ³ Die weiteren Daten werden von den Betroffenen selber erfasst; sie können diese jederzeit bearbeiten.
    ⁴ Die weiteren Bearbeitungsrechte sind im Anhang aufgeführt.
    ⁵ Die Einheit für Informatik des EDA verfügt über diejenigen Bearbeitungsrechte, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind.
    ⁶ Alle Bearbeitungsrechte werden im Abrufverfahren ausgeübt.
    ² SR 172.010.59
    Art. 7 Dokumente
    Im System können alle Dokumente zu erfassten Aufträgen gespeichert werden.
    Art. 8 Vernichtung von Datensätzen
    ¹ Die Daten werden unter Vorbehalt von Absatz 2 zwölf Monate nach dem letzten Zugriff vernichtet.
    ² Die folgenden Daten werden zehn Jahre nach dem letzten Zugriff vernichtet:
    a. Name;
    b. Vorname;
    c. zweiter Vorname;
    d. E-Mail-Adresse (Login-Name);
    e. Angaben zur Organisationseinheit;
    f. Firmenname.

    3. Abschnitt: Zugriffsberechtigungen und Betrieb

    Art. 9 Technischer Betrieb und Systemverwaltung
    ¹ Die Einheit für Informatik des EDA ist für den technischen Betrieb des Systems verantwortlich.
    ² Die Systemadministratorin oder der Systemadministrator verwaltet das Computersystem, die Datenbank und die Anwendungen.
    ³ Die oder der Anwendungsverantwortliche bildet die Schnittstelle zwischen der Systemadministratorin oder dem Systemadministrator und den Benutzerinnen und Benutzern. Sie oder er gehört dem Sprachdienst EDA an.
    Art. 10 Erteilung der Zugriffsberechtigung
    ¹ Die oder der Anwendungsverantwortliche erteilt den Benutzerinnen und Benutzern des Systems die individuellen Zugriffsrechte.
    ² Sie oder er überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Voraussetzungen für die Zugriffsberechtigungen weiterhin bestehen.

    4. Abschnitt: Datensicherheit

    Art. 11 Sorgfaltspflichten
    ¹ Der Sprachdienst EDA sorgt dafür, dass die Personendaten im System vorschriftsgemäss bearbeitet werden.
    ² Er stellt sicher, dass die Daten richtig, vollständig und nachgeführt sind.
    Art. 12 Bearbeitungsreglement
    Der Sprachdienst EDA erlässt ein Bearbeitungsreglement. Dieses enthält die organisatorischen und technischen Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit sowie zur Kontrolle der Datenbearbeitung.
    Art. 13 Protokollierung
    ¹ Die Zugriffe auf das System und die Bearbeitungen werden laufend protokolliert.
    ² Die Protokolle werden längstens ein Jahr aufbewahrt.

    5. Abschnitt: Inkrafttreten

    Art. 14
    Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.

    Anhang

    (Art. 5 Abs. 2 und 6 Abs. 4)

    Daten und Bearbeitungsrechte

    Abkürzungen und Zeichenerklärung

    Zugriffsberechtigte Personen

    Bearbeitungsrechte

    Kundinnen/Kunden

    Angestellte des EDA, die Sprachdienst­leistungen in Anspruch nehmen

    A

    Vollständige Bearbeitungsrechte

    Koordinator/innen

    Angestellte des Sprachdienstes EDA mit Koordinationsfunktion

    B

    Leserecht

    Übersetzer/innen intern

    Übersetzerinnen und Übersetzer, die Ange­stellte des Sprachdienstes EDA sind

    Übersetzer/innen extern

    Übersetzerinnen und Übersetzer, die mit dem Sprachdienst EDA in einem Auftrags­verhältnis stehen

    A. Daten von Kundinnen und Kunden

    Daten

    Kundinnen/Kunden

    Koordinator/innen

    Übersetzer/innen intern

    Übersetzer/innen extern

    Anrede

    Name

    B

    B

    B

    Vorname

    B

    B

    B

    Zweiter Vorname

    B

    B

    B

    Geschlecht

    E-Mail-Adresse

    B

    B

    B

    E-Mail-Adressen für die Lieferung

    Telefon

    B

    B

    B

    Mobile

    B

    B

    B

    Fax

    Kostenstelle

    A

    Angaben zur Organisationseinheit

    A

    B

    Zeitzone

    Korrespondenzsprache

    B. Daten von Koordinator/innen

    Daten

    Kundinnen/Kunden

    Koordinator/innen

    Übersetzer/innen intern

    Übersetzer/innen extern

    Name

    B

    B

    B

    B

    Vorname

    B

    B

    B

    B

    Zweiter Vorname

    B

    B

    B

    B

    Titel

    E-Mail-Adresse (Login-Name)

    B

    B

    B

    B

    Zweite E-Mail-Adresse

    Firma

    Adresse (Büro)

    PLZ und Arbeitsort

    Land

    Kostenstelle

    Telefon

    B

    B

    B

    B

    Mobile

    B

    B

    B

    B

    Korrespondenzsprache

    C. Daten von Übersetzer/innen intern

    Daten

    Kundinnen/Kunden

    Koordinator/innen

    Übersetzer/innen intern

    Übersetzer/innen extern

    Titel

    Anrede

    Name

    B

    B

    B

    Vorname

    B

    B

    B

    Zweiter Vorname

    B

    B

    B

    Kurzer Name

    E-Mail-Adresse (Login-Name)

    B

    B

    B

    Adresse (Büro)

    B

    B

    PLZ und Arbeitsort

    B

    B

    Land

    Telefon

    B

    B

    B

    Mobile

    B

    B

    B

    Korrespondenzsprache

    Fachgebiet

    B

    Dienstleistung und Zeitfaktor

    B

    Sprachkombinationen (Ausgangs- und Zielsprachen)

    B

    Zugehörigkeit Zielsprache

    Arbeitszeiten (Verfügbarkeit)

    B

    Angaben zum Einsatz (Dauer und Art)

    A

    D. Daten von Übersetzer/innen extern

    Daten

    Kundinnen/Kunden

    Koordinator/innen

    Übersetzer/innen intern

    Übersetzer/innen extern

    Name

    B

    B

    B

    Vorname

    B

    B

    B

    Zweiter Vorname

    B

    B

    B

    Kürzel

    Geschlecht

    Anrede

    E-Mail-Adresse (Login-Name)

    B

    B

    B

    Zweite E-Mail-Adresse

    Adresse

    B

    B

    PLZ und Ort

    B

    B

    Land

    Telefon

    B

    B

    B

    Mobile

    B

    B

    B

    Fax

    Firmenname

    B

    B

    Organisationstyp (Rolle)

    B

    -

    Webseite

    B

    B

    Korrespondenzsprache

    Zeitzone

    Fachgebiet

    B

    Sprachkombinationen

    B

    Dienstleistungen und Tarife inkl. Währung und Zeitfaktor

    B

    Kapazität (Verfügbarkeit)

    B

    Angaben zum Einsatz (Dauer und Art)

    A

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