Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschafte... (213.131)
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    Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Meilen, Hinwil, Uster und Bülach

    1 X. X. 03 - xx
    213.131 Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Meilen, Hinwil, Uster und Bülach (vom 3. Oktober 1960)
    1 Der Kantonsrat, in Anwendung von § 99 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes
    2 und nach Einsicht eines Berichtes des Regierungsrates, beschliesst: I. Für die Bezirke Meilen, Hinwil, Uster und Bülach werden mit Wirkung ab 1. Juli 1961 besondere Bezirksanwaltschaften errichtet. II. Die besonderen Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Mei- len, Hinwil, Uster und Bülach sind mit je einem ordentlichen Bezirks- anwalt zu besetzen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
    1 OS 40, 1041 und GS II, 177.
    2 Heute § 80 Abs. 2 des Gerichtsverfa ssungsgesetzes vom 13. Juni 1976 (211.1 ).
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