Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Meilen, Hinwil, Uster und Bülach
                            1 X. X. 03 - xx
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            213.131 Beschluss des Kantonsrates betreffend die Errichtung besonderer Bezirksanwaltschaften in den Bezirken Meilen, Hinwil, Uster und Bülach (vom 3. Oktober 1960)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Kantonsrat, in Anwendung von § 99 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 und nach Einsicht eines Berichtes des Regierungsrates, beschliesst: I.   Für die Bezirke Meilen, Hinwil, Uster und Bülach werden mit Wirkung ab 1. Juli 1961 besondere Bezirksanwaltschaften errichtet. II.  Die  besonderen  Bezirksanwaltschaften  in  den  Bezirken  Mei- len, Hinwil, Uster und Bülach sind mit je einem ordentlichen Bezirks- anwalt zu besetzen. III.  Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 40, 1041 und GS II, 177.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Heute § 80 Abs. 2 des Gerichtsverfa ssungsgesetzes vom 13. Juni 1976 (211.1 ).