Verordnung des EDI über die Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Filmschaffens und die MEDIA-Ersatz-Massnahmen (IPFiV)
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Zweck
Art. 2 MEDIA-Länder
Art. 3 Verhältnis zur Filmförderungsverordnung
2. Kapitel: Förderung der internationalen Präsenz des schweizerischen Filmschaffens
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Förderungsinstrumente
Art. 5 Zuständigkeit
2. Abschnitt: Verleih von Schweizer Filmen und Koproduktionen ins Ausland (Exportförderung)
Art. 6 Anforderungen an die gesuchstellende Firma
Art. 7 Förderbare Filme
Art. 8 ⁸ Anrechenbare Kosten
Art. 9 ⁹ Förderungskriterien und ihre Gewichtung
Kriterien | Punkte |
a. Qualität und Originalität der Promotions- und Auswertungsstrategie | 30 |
b. Vertriebspotenzial des Films im Ausland | 20 |
c. Eigenleistungen des Verleihunternehmens | 20 |
d. Kohärenz des Verleihbudgets zur vorgesehenen Auswertung | 20 |
e. Erfahrung des Verleihunternehmens | 10 |
Art. 10 ¹⁰ Gesuchseinreichung und Begutachtung
Art. 10 a ¹¹ Verfahren beim Export in mehrere Länder
Art. 11 Bemessung der Finanzhilfen
Art. 12 ¹² Auszahlungsmodalitäten
3. Abschnitt: Teilnahme von Schweizer Filmschaffenden an internationalen Festivals, Filmmärkten und Preisverleihungen
Art. 13 Anforderungen an die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
Art. 14 Förderbare Filme
Art. 15 ¹⁵ Förderbare Veranstaltungen
Art. 16 ¹⁶ Anrechenbare Kosten
Art. 16 a ¹⁷ Bemessung der Finanzhilfe
Art. 17 Gesuchseinreichung und Priorisierung
Art. 18 ²⁰ Auszahlungsmodalitäten
4. Abschnitt: Weiterbildung von Schweizer Filmschaffenden
Art. 19 Anforderungen an die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
Art. 20 Förderbare Weiterbildungen
Art. 21 Anrechenbare Kosten
Art. 22 Förderungskriterien und Priorisierung
Art. 23 Gesuchseinreichung
Art. 24 Bemessung der Finanzhilfe
Art. 25 ²⁵ Auszahlungsmodalitäten
3. Kapitel: MEDIA-Ersatz-Massnahmen
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 26 Förderungsinstrumente
Art. 27 Subsidiarität der MEDIA-Ersatz-Massnahmen
Art. 28 Zuständigkeit
2. Abschnitt: Entwicklung von audiovisuellen Werken mit europäischem Potenzial: Einzelprojektförderung
Art. 29 Anforderungen an die gesuchstellende Firma
Art. 30 Förderbare Projekte
Art. 31 Besondere Anforderungen bei einer Kumulierung von Förderinstrumenten
Art. 32 Anrechenbare Kosten
Art. 33 ³⁸ Förderungskriterien und ihre Gewichtung
Kriterien | Punkte |
Qualität des Projekts und dessen Potenzial, das europäische und internationale Publikum zu erreichen | 55 |
Qualität der Entwicklungsstrategie | 10 |
Qualität der europäischen und internationalen Vertriebs- und Marketingstrategie | 25 |
Qualität der Finanzierungsstrategie und Machbarkeit des Projekts | 10 |
Art. 34 Bemessung der Finanzhilfe
Art. 35 Auszahlungsmodalitäten
3. Abschnitt: Entwicklung von audiovisuellen Werken mit europäischem Potenzial: Paketförderung
Art. 36 Anforderungen an die gesuchstellende Firma
Art. 37 Förderbare Pakete
Art. 38 Förderbare Projekte
Art. 39 ⁴⁸ Anrechenbare Kosten
Art. 40 Förderungskriterien und ihre Gewichtung
Kriterien | Punkte |
Qualität der Herangehensweise, das Projektpaket auf europäischer und internationaler Ebene zu entwickeln, sowie Innovationsfähigkeit der Produktionsfirma | 30 |
Inhaltliche Qualität des Projektpakets, Kohärenz der Entwicklungsstrategie | 15 |
Auswertungspotenzial auf europäischer und internationaler Ebene und Qualität der Vertriebs- und Marketingstrategie | 35 |
Machbarkeit des Pakets sowie Qualität und europäische Dimension der Finanzierungsstrategie | 20.⁴⁹ |
Art. 41 Abtretung und Übertragung von Finanzhilfen
Art. 42 Bemessung der Finanzhilfe
Art. 43 Auszahlungsmodalitäten
4. Abschnitt: Finanzhilfen der selektiven Filmförderung für den Verleih von europäischen Filmen in der Schweiz
Art. 44 Anforderungen an die gesuchstellende Firma
Art. 45 Zulassungsvoraussetzungen für die Filme
Funktion | Punkte |
Regie | 3 |
Drehbuch | 3 |
Musik/Komposition | 1 |
Hauptrolle | 2 |
Zweite Hauptrolle | 2 |
Dritte Hauptrolle | 2 |
Ausstattung | 1 |
Kamera | 1 |
Schnitt | 1 |
Ton | 1 |
Drehort | 1 |
Labor/Postproduktion | 1 |
Art. 46 Anrechenbare Kosten
Art. 47 ⁶³ Förderungskriterien und ihre Gewichtung
Kriterien | Punkte |
Pro Verleih oder pro MEDIA-Land | 1 |
Schweizer Verleihfirma, die im Vorjahr in der erfolgsabhängigen | 1 |
Film, der aus einem MEDIA-Land stammt, aber nicht aus Deutschland, | 2 |
Art. 48 Bemessung der Finanzhilfe
Anzahl Leinwände | Höchstbeitrag in Franken |
1–7 | 10 000 |
8–14 | 15 000 |
15–24 | 25 000 |
25–39 | 30 000 |
40–59 | 40 000 |
60–99 | 60 000.⁶⁴ |
Art. 49 Auszahlungsmodalitäten
5. Abschnitt: Finanzhilfen der erfolgsabhängigen Förderung für den Verleih von europäischen Filmen in der Schweiz
Art. 50 Anforderungen an die gesuchstellende Firma
Art. 51 Zulassungsvoraussetzungen für die Filme
Art. 52 Berechnung der Gutschriften
Herkunftsland | Grundbetrag pro Eintritt (in Franken) | 1–25 000 Eintritte (150 % des Grundbetrags, in Franken) | 25 001–100 000 Eintritte (100 % des Grundbetrags, in Franken) | 100 001–200 000 Eintritte (35 % des Grundbetrags, in Franken) |
Frankreich, Grossbritannien | 0.50 | 0.75 | 0.50 | 0.17 |
Deutschland, Italien, Spanien | 0.65 | 0.98 | 0.65 | 0.22 |
Andere MEDIA-Länder | 0.90 | 1.35 | 0.90 | 0.31.⁶⁹ |
Art. 53 Reinvestitionsmöglichkeiten für Gutschriften
Art. 54 ⁷³ Zulässiger Anteil der Reinvestition an den anrechenbaren Kosten
Art. 55 ⁷⁴ Auszahlungsmodalitäten und Verfall der Gutschrift
6. Abschnitt: Weiterbildungsprojekte mit europäischer beziehungsweise internationaler Ausrichtung
Art. 56 Anforderungen an die gesuchstellende Organisation
Art. 57 Förderbare Projekte
Art. 58 Besondere Anforderungen bei Kumulierung von Förderinstrumenten
Art. 59 Anrechenbare Kosten
Art. 60 ⁷⁸ Förderungskriterien und ihre Gewichtung
Kriterien | Punkte |
Inhaltliche Relevanz in Bezug auf Trends und Bedürfnisse der Industrie, internationale Dimension, Innovation im Vergleich mit anderen europäischen Angeboten, Partnerschaften | 30 |
Inhaltliche Qualität und Methodologie, insbesondere Format, Zielgruppe, Knowhow, Effizienz des Angebots, Einsatz digitaler Werkzeuge | 40 |
Verbreitung der Resultate, Wirkung auf Teilnehmende, Projekte, Firmen und den audiovisuellen Sektor, Zugang für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu internationalen Netzwerken und zu Märkten, strukturierender Effekt, Nachhaltigkeit | 20 |
Qualität des Teams bezüglich internationaler technischer und pädagogischer Expertise | 10 |
Art. 61 Bemessung der Finanzhilfe
Art. 62 ⁷⁹ Auszahlungsmodalitäten
7. Abschnitt: Marktzugang europäischer Filmschaffender und ihrer Werke
Art. 63 Anforderungen an die gesuchstellende Organisation
Art. 64 ⁸¹ Förderbare Projekte und Massnahmen
Art. 65 Besondere Anforderungen bei einer Kumulierung von Förderungsinstrumenten
Art. 66 Anrechenbare Kosten
Art. 67 ⁸⁴ Förderungskriterien und ihre Gewichtung
Kriterien für Projekte nach Art. 64 Abs. 1 Bst. a | Punkte |
Inhaltliche Relevanz und internationale Dimension sowie Innovation | 30 |
Inhaltliche Qualität, Effizienz, Machbarkeit und Methodologie | 30 |
Internationale Verbreitung der Resultate, Wirkung, Nachhaltigkeit der Finanzierung, globales Publikum der Werke, strukturierender Effekt, | 30 |
Qualität und Kohärenz des Teams in Bezug auf die durchzuführende | 10 |
Kriterien für Projekte nach Art. 64 Abs. 1 Bst. b | Punkte |
Inhaltliche Relevanz und internationale Dimension | 30 |
Inhaltliche Qualität, Effizienz, Machbarkeit und Methodologie | 40 |
Publikumswirksamkeit, Informationstransfer und Transparenz | 20 |
Qualität und Kohärenz des Teams in Bezug auf die durchzuführende Aktivität sowie Breite der Partnerschaften | 10 |
Kriterien für Projekte nach Art. 64 Abs. 1 Bst. c | Punkte |
Inhaltliche Relevanz und internationale Dimension sowie Innovation | 30 |
Inhaltliche Qualität, Effizienz, Machbarkeit, Methodologie sowie Wirksamkeit der Strategie zur besseren Zirkulation der europäischen Werke | 30 |
Verbreitung der Resultate, Wirkung und Nachhaltigkeit, namentlich | 30 |
Qualität und Kohärenz des Teams in Bezug auf die durchzuführende | 10 |
Art. 68 Bemessung der Finanzhilfe
Art. 69 ⁸⁵ Auszahlungsmodalitäten
8. Abschnitt: Filmfestivals, die europäische Filme vorführen
Art. 70 Anforderungen an die gesuchstellende Organisation
Art. 71 ⁸⁷ Förderbare Massnahmen und Projekte
Art. 72 Besondere Anforderungen bei einer Kumulation von Förderungsinstrumenten
Art. 73 Anrechenbare Kosten
Art. 74 ⁹⁰ Förderungskriterien und ihre Gewichtung
Kriterien | Punkte |
Relevanz der Aktivitäten zur Publikumsentwicklung, Nutzung digitaler Technologien | 30 |
Europäische Dimension der Programmation und internationale | 35 |
Publikumszahlen, Wirkung auf die Verbreitung europäischer Filme | 30 |
Qualität des Teams | 5 |
Art. 75 ⁹¹ Bemessung der Finanzhilfe
Festivals, die Langfilme zeigen | |
Anzahl europäische Filme | Höchstbeiträge in Franken |
<40 Filme | 30 000 |
40–60 Filme | 39 000 |
61–80 Filme | 45 000 |
81–100 Filme | 51 000 |
101–120 Filme | 61 000 |
121–200 Filme | 70 000 |
>200 Filme | 83 000 |
Festivals, die Kurzfilme zeigen | |
Anzahl europäische Filme | Höchstbeiträge in Franken |
<150 Filme | 20 000 |
150–250 Filme | 30 000 |
>250 Filme | 35 000 |
Art. 76 Auszahlungsmodalitäten
9. Abschnitt: ⁹³ Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Filmvermittlung
Art. 76 a Anforderungen an die gesuchstellende Organisation
Art. 76 b Förderbare Massnahmen und Projekte
Art. 76 c Besondere Anforderungen bei einer Kumulation von Förderungsinstrumenten
Art. 76 d Anrechenbare Kosten
Art. 76 e Förderungskriterien und ihre Gewichtung
Kriterien | Punkte |
Relevanz, europäische Dimension und Mehrwert | 30 |
Inhaltliche Qualität (Methodik, Format, Zielgruppe, Filmauswahl, | 40 |
Verbreitung der Projektergebnisse, Wirkung und Nachhaltigkeit | 20 |
Qualität des Teams und der Partnerschaften | 10 |