Beschluss des Kantonsrates über die Erhöhung des Grundkapitals der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
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                            732.212 Beschluss des Kantonsrates über die Erhöhung des Grundkapitals der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (vom 29. September 1975)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Kantonsrat, nach  Einsichtnahme  in  einen  Antr ag  des  Regierungsrates  und  in  ein Schreiben des Verwaltungsrates de r Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, beschliesst: I.  Das Grundkapital der Elektrizit ätswerke des Kantons Zürich wird um 40 Mio. Franken auf 120 Mio. Franken erhöht. II.   Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat der Elektrizitätswer ke des Kantons Zürich die sukzes sive Erhöhung bis auf 120 Mio. Franken vorzunehmen. III.  Veröffentlichung im Amtsbla tt und in der Gesetzessammlung. IV.  Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug und an den Ver waltungsrat der Elektrizität swerke des Kantons Zürich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 45, 685 und GS V, 591.