Verfügung der Gesundheits- und der Fürsorgedirektion über die Taxen für Wohnheime in der Psychiatrischen Klinik Rheinau
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854.6 Verfügung der Gesundheits- und der Fürsorgedirektion über die Taxen für Wohnheime in der Psychiatrischen Klinik Rheinau (vom 29. Januar 1993)
1 Die Direktionen des Gesundheitsw esens und der Fürsorge verfügen:
§ 1.
1 Im Wohnheim für geistig Behinderte der Psychiatrischen Klinik Rheinau werden folgende Taxen je Bewohner und Tag verrech net (in Franken): Allg. Abteilung Zürcherische Bewohner
260 Schweizerische Bewohner
300 Personen im Massnahmenvollzug
300
2 Zusätzlich verrechnet werden die Kosten für besonders aufwen dige Pflege, ärztliche Behandlung, diagnostische und therapeutische Leistungen, Medikamente und Materi alien, Transporte sowie persön liche Bedürfnisse.
§ 2.
Diese Verfügung tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
1 OS 52, 397.
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