Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Geuensee, Oberkirc... (293a)
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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Geuensee, Oberkirch und Schenkon zu einem Betreibungskreis

Nr. 293a Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Geuensee, Oberkirch und Schenkon zu einem Betreibungskreis vom 17. Juni 2016 (Stand 3. Juli 2016) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetrei
- bung und Konkurs vom 22. Oktober 1996
1 , auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliesst: Ziff. 1
1 Der Beschluss der Gemeinderäte von Geuensee, Oberkirch und Schenkon über die Ver
- einigung der Betreibungskreise Geuensee, Oberkirch und Schenkon per 1. September
2016 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt. Ziff. 2
1 Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
1 SRL Nr.
290 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2016 111
2 Nr. 293a Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
17.06.2016
03.07.2016 Erstfassung G 2016 111
Nr. 293a
3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
17.06.2016
03.07.2016 Erlass Erstfassung G 2016 111
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