Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Vitznau und Weggis-... (294)
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Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Vitznau und Weggis-Greppen zu einem Betreibungskreis

Nr. 294 Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Vitznau und Weggis-Greppen zu einem Betreibungskreis vom 24. März 2015 (Stand 12. April 2015) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetrei
- bung und Konkurs vom 22. Oktober 1996
1 , auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliesst: Ziff. 1
1 Der Beschluss der Gemeinderäte von Vitznau, Weggis und Greppen über die Vereini
- gung der Betreibungskreise Vitznau und Weggis-Greppen per 1. April 2015 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt. Ziff. 2
1 Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
1 SRL Nr.
290 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2015 110
2 Nr. 294 Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
24.03.2015
12.04.2015 Erstfassung G 2015 110
Nr. 294
3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
24.03.2015
12.04.2015 Erlass Erstfassung G 2015 110
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