Nachtrag zum Gesetze über die Einzinserei im Hypothekarwesen (696)
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    Nachtrag zum Gesetze über die Einzinserei im Hypothekarwesen

    Nr.
    696 Nachtrag zum Gesetz e über die Einzinserei im Hypothekarwesen vom
    8. März
    1871 (Stand 9. März 1871) Diese s Gesetz ist überholt, formell aber noch in Kraft.
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